Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/11: Modifica dell'ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC) · 49 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 33Fedlex · Rapporto sui risultati
00 Polizei KAPO NW*
00 Kantone SZ*, TG*
00 Übrige kant. Stellen
00 Übrige Stellen
Begründung / Änderungsantrag:
KAPO NW Im Artikel 80 (Unteilbare Ladung) finden wir es positiv, dass nun eine Definition vorliegt.
SZ Erweiterten Normierungsbedarf sehen wir in der Legaldefinition der unteilbaren Ladung im Revisi-
onsvorschlag. Aus unserer Sicht wird der praxisgemässen Verwendung, insbesondere auf kurzen Strecken, für grundsätzlich teilbare Ladungen zu wenig Rechnung getragen. Wir beantragen daher eine praxisbezogene Formulierung.
TG Um die Rechtmässigkeit des Ausnahmetransportes bei verpacktem Ladegut auf die Unteilbarkeit
oder die korrekte Anordnung überprüfen zu können, ist die Transporteurin oder der Transporteur zur verpflichten, Unterlagen (Pläne oder Beschrieb) über das Ladegut mit sich zu führen, die eine Überprüfung ermöglichen. Es ist unzumutbar, dass bei einer Kontrolle die Verpackung geöffnet werden muss. Abs. 2 von Art. 80 VRV ist entsprechend zu ergänzen.
00 Ablehnung bzw. Anpassung
00 Polizei
00 Kantone BS*, BL*,
00 Übrige kant. Stellen ACVS*
00 Übrige Stellen Alpen-Initiative*, VCS*,
Begründung / Änderungsantrag:
Alpen-Initiative, Die hier gelieferte Definition lässt keine eindeutige Handhabung zu. Was heute aus einer uneinheit-VCS lichen Bewilligungspraxis der Kantone resultiert, wird sich durch eine noch viel dispersere Praxis der
Transportunternehmen ergeben. Wenn heute ein Kanton eine Bewilligung erteilt, ist diese auch in andern Kantonen gültig. Wenn zukünftig ein Transportunternehmen sich quasi selber die Bewilligung erteilt, so prallt es bei der kantonalen Polizeikontrolle und allenfalls bei den Gerichten auf eine unterschiedliche Praxis für denselben Tatbestand. Es ist zu bezweifeln, ob damit der Verwaltungsaufwand wie angestrebt reduziert werden kann.
Wann ist eine „Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich“? Grundsätzlich kann jedes Gut zerlegt werden, denn es besteht aus Bestandteilen. Allenfalls ist der entsprechende Gegenstand anders oder kleiner zu planen, damit er den angestrebten Zweck dennoch erfüllen kann. Oder das Objekt ist an Ort und Stelle zu produzieren. Schlimmstenfalls ist schlicht auf etwas zu verzichten, weil es im Rahmen des Gesetzes nicht realisierbar ist. Wenn der Gesetzgeber am Kriterium der Unteilbarkeit festhalten will, so ist es mindestens klarer zu umschreiben oder es sind Obergrenzen für bewilligungsfähige Transporte festzulegen.
Das Kriterium der „unzumutbaren Kosten“ist in gewissem Sinne ein Pleonasmus. Denn Kosten sind für ein Unternehmen nicht zumutbar oder unzumutbar, sondern einfach mehr oder weniger hoch. Die Höhe der Kosten entscheidet über die Höhe des Gewinns und damit letztlich über Durchführbarkeit oder Undurchführbarkeit bzw. Rentabilität eines Vorhabens. Jedes Unternehmen wird dazu tendieren, seine Kosten klein zu halten. Wenn es dies z.B. dadurch machen kann, dass es ein Haus fix und fertig in der Montageshalle zusammenstellt und nachher an Ort und Stelle transportiert, so spart es damit vermutlich Kosten. Wie hoch dürfen die eingesparten Kosten sein gegenüber einem Transport von Teilen und dem nachträglichen Zusammenbau auf dem Bauplatz?
(Ein anderes Bespiel vom VCS: Warum muss ein Transformator eine bestimmte (Über-)Grösse haben? Wohl nur darum, weil man bei der Planung der übrigen Anlagen nicht an den später nötigen Transformator gedacht hat. Oder weil es billiger ist, irgendwo einen grossen Transformator hinzustellen, als anderswo in der Stromversorgung Veränderungen vorzunehmen. Wenn es für eine Unternehmung eine billigere Lösung gibt, so ist jede andere Problemlösung per se unzumutbar. Polizei und Gerichten wird es schwer fallen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen.
BS In Art. 80 Abs. 2 Bsb. a steht „(Zerlegung verursacht unzumutbare Kosten)“. Diese Auslegung for-
dert von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Fingerspitzengefühl. Dieses könnte von den Transporteuren rasch als Willkür ausgelegt werden. Wir beantragen daher eine