Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine
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Der SGV ist zufrieden, dass mit der eingliederungsorientierten Rentenrevision, dem Umstand Rechnung getragen wird, dass sich der Gesundheitszustand einer berenteten Person verbessern kann (SGV)
Kantone
Einzig die Stellungnahme von NW lässt sich als NEIN interpretieren: „Die beabsichtigte Rentenbestandsenkung ist nicht realistisch und führe im Endeffekt zu einer Verlagerung von IV-Geldern zu Lasten der Kantone“. Die Befürchtung einer Kostenverschiebung zu Lasten der Kantone (und Gemeinden) ist auch der meistgeäusserte Vorbehalt der Kantone deren Antwort als JEIN zu interpretieren war. Neben der Frage, in wie weit die anvisierte Anzahl zu reduzierender Renten tatsächlich realistisch sei – „ Die IV-Stellen müssten demgemäss während sechs Jahren wöchentlich bis zu 38 IV-Beziehende wiedereingliedern“ (SG) - und den Zweifeln an einer nachhaltig möglichen Integration,
wird auch darauf hingewiesen, mit dem Abschieben aus der Invalidenversicherung zur Sozialhilfe würden keine Einsparungen erzielt. Vereinzelt wird für die Integration von Rentenbezügern eine Koordination auf Gesetzesstufe gefordert (SO).
Politische Parteien
Während sich der PST unter dem Hinweis auf ein allenfalls zu lancierendes Referendum gegen diesen Aspekt stellt, hält die SP fest für sie sei „l’objectif de baisser l’effectif des rentes de 5% par une réduction de 12’5000 rentes pondérées [est] ostenatoire“. Für die SVP hingegen ist „die Senkung des Rentnerbestandes um lediglich 5 Prozent bis ins Jahr 2028 vollkommen ungenügend. Da der Vorschlag des Bundesrates keinen namhaften Beitrag zur Sanierung der Invalidenversicherung leiste,
lehne ihn die SVP zwar ab, äussere sich aber doch zu einzelnen Punkten.
Wirtschaftsverbände
Die Wirtschaftsverbände schliessen sich weitgehend den von den Kantonen vorgebrachten Einwänden und Vorbehalten an.
Versicherungsorganisationen
Die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) nimmt zu dieser Frage mit einem JEIN Stellung: Sie anerkennt den Verdienst der Vorlage, mit konkreten Vorschlägen und einem erweiterten Leistungskatalog gezielt die Korrektur des Rentnerbestandes anzugehen. Sie beurteilt dies als erfreulich und richtig. Sie begrüsst jede Möglichkeit die berufliche Integration behinderter Menschen zu verbessern, möchte aber aus verschiedenen Gründen vor zu grossen Erwartungen warnen. So erinnert sie daran, dass das Ziel der Herabsetzung oder Aufhebung der IV-Rente im schweizerischen System nicht isoliert betrachtet und angegangen werden könne und bedauert, dass die notwendige Gesamtschau aus der Perspektive der versicherten Person ungenügend gemacht worden sei. Im Weiteren weist die IVSK darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Leistungen und Massnahmen in der Umsetzung einen sehr hohen Personalbedarf bei den IV-Stellen auslösen dürften. Auch ist sie der Meinung, eine Wiedereingliederung von IV-Rentnern werde schwieriger, je länger jemand aus dem Erwerbsprozess heraus sei. Erschwert würden die Eingliederungsbemühungen ausserdem durch die bestehenden Schwelleneffekte und schliesslich dürfe man auch nicht vergessen, dass „Menschen, die in der Vergangenheit berentet wurden, dies deswegen wurden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt waren.
Behindertenorganisationen
Wie die bisher kommentierten Stellungnahmen ist für zahlreiche Behindertenorganisationen die Annahme, dass mit dem Eingliederungsinstrumentarium der 6. IV-Revision mehr als 12'000 Versicherte mit einer Rente in den Arbeitsmarkt reintegriert werden können, unrealistisch. Pro mente sana spricht von einer „diskriminierenden Ausgrenzung von Menschen mit einer psychischen Behinderung und gibt zu bedenken, dass die Eingliederungschancen nach jahrelanger Abwesenheit vom Arbeitsmarkt besonders für Personen mit psychischen Erkrankungen als minim bezeichnet werden müssten. Die Schweizer Paraplegiker Stiftung empfiehlt deshalb, auf Wiedereingliederungsmassnahmen für langjährige Rentenbezüger zu verzichten und die Bemühungen auf eine berufliche Eingliederung auf die neuen Antragsteller zu konzentrieren. CAP Contact befürchtet, „les modifications proposées vont permettre aux Offices AI de supprimer les rentes à la chaine ». Die Coordination Romande des Asso-