Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine
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définitivement arrêtée. Für TI bringt „questa disposizione una disparità di trattamento tra i casi per i quali si applicherebbe il nuovo articolo 8a capoverso 1 e i casi per i quali si applicherbbe la disposizione finale a. Ferner hält SZ den Begriff „Revision“ als irreführend, da die Renten nicht revidiert, sondern einer Prüfung unterzogen würden.
Politische Parteien
Während die Grünen sich dafür aussprechen, dem Alter der bisher rentenberechtigten Personen und der Dauer des Rentenbezugs angemessen Rechnung zu tragen, möchten weder die CSP noch die SP darauf verzichten, fixe Grenzen für eine Besitzstandsgarantie für Personen, die das 50. Altersjahr überschritten oder die Rente schon während mehr als 15, resp. 10 Jahren bezogen haben, im Gesetz explizit festzuschreiben.
Wirtschaftsverbände
Travail.Suisse fordert die Gleichbehandlung aller IV-Rentner und Rentnerinnen (vgl. TI) und der SGB ist der Auffassung, die vorgelegte Formulierung trage dem Bundesgerichtsurteil nicht Rechnung, welches in dieser Gesetzesänderung keinen Rechtsgrund für die Herabsetzung oder Aufhebung einer laufenden Rente sieht.
Versicherungsorganisationen
Ausser der IV-Stellen-Konferenz äussert sich keine Versicherungsorganisation explizit zum Thema. Wie bereits mehrmals erwähnt trägt jene zwar die Philosophie „Eingliederung vor Rente“ mit, ist jedoch mit der vorgeschlagenen Schlussbestimmung nicht einverstanden und beantragt deren Streichung. Für sie, wie für mehrere andere Vernehmlasser sind die Verstärkung der Abklärungen oder Zusprachen mit Auflage(n) der Jagd nach Diagnosen klar vorzuziehen. Sie weist auf gewisse Probleme im Zusammenhang mit den Versicherten im Ausland und der ihrer Ansicht nach ausser Acht gelassenen Koordination mit der Arbeitslosenversicherung hin.
Behindertenorganisationen
Zahlreiche Vertreter dieser Kategorie haben zwar grundsätzlich ein gewisses Verständnis für das Anliegen, kritisieren aber die fehlende Besitzstandgarantie für rentenbeziehende Personen. Öfter wird auch darauf hingewiesen, dass eine reale Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht ausgeschlossen erscheinen darf (DOK, Agile). Für die Fédération Suisse des Sourds ist es nicht sachgerecht, die auf hörende Personen zugeschnittene Auslegung von Art. 7 Abs. 2 ATSG unbesehen analog für Gehörlose zu übernehmen, denn es bedürfe bei psychisch krankten Gehörlosen einer ganz anderen Beurteilung der angeblich nicht objektivierbaren Beschwerden. CAP_Contact kritisiert, dass „les mesures destinées à faciliter un retour à l’AI en cas d’échec de leur réintégration professionnelle, sont d’ores et déjà caduques puisque ce groupe cible (personnes atteintes de fibrobmyalgie et autres troubles similaires) serait définitivement exclu du droit à la rente.“ FRAGLIE Suisse vertritt die Auffassung,
dass der Gesetzgeber nicht dazu berufen sei, in den medizinischen Diskurs einzugreifen und normierend diesem praktisch ein Ende zu setzen.
Übrige
Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie wünscht, dass die Schlussbestimmung nur für jüngere Personen angewandt werden soll. Für die FMH ist es stossend und daher abzulehnen, dass einzelne Diagnosen bei der Rentenrevision besonders behandelt werden. Die Überprüfung der Rente in jedem Fall von somatoformen Störungen kommt für die FMH einer Diskriminierung einer ganzen Patientengruppe gleich, die sie nicht akzeptieren kann. Auch für die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen ist die Möglichkeit der laufenden Überprüfung grundsätzlich aller Renten der bessere Weg. In die gleiche Richtung zielt die Stellungnahme der Rechtberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten, die festhält: „Es ist sachgerecht, dass der Arzt zu entscheiden hat, welche Schmerzen zum Krankheitsbild gehören und wie sie limitieren“. Und der Schweizerische Anwaltsverband schreibt: „Es handelt sich dabei um eine medizinische Tatfrage, welche nicht vom Richter zu entscheiden ist.“ Weil bereits nach wenigen Monaten Arbeitsunfähigkeit die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sehr schwierig ist, weist das Centre hospitalier universitaire