Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine

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del presente disegno. Und JU hält betreffend Artikel 47septies E-IVG fest: Cette hypothèse doit être étayée. Sans précisions supplémentaires, nous ne pouvons soutenir une telle mesure. Für die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe bleibt auch mit dieser Regelung eine Schnittstelle zwischen IVG und KVG offen und wird sogar noch zementiert. Sie hat den Eindruck, die Koordination mit der Krankenversicherung sei noch nicht wirklich geklärt und werde mit zusätzlichem hohem Aufwand sowohl für die betroffenen Menschen mit Behinderung als auch für die Versicherungen verbunden sein. Die Vereinigung Cerebral Schweiz führt aus, die von der Assistenz umfassten Leistungen und die Grundpflegeleistungen seien nicht deckungsgleich. Demgegenüber provoziere der Gesetzestext eher Versuche, Kosten von der Krankenpflege auf die IV zu verschieben unter dem Vorwand, es handele sich um keine Grundpflegekosten im Sinne des KVG, sondern um Kosten, die primär von den Assistenzbeiträgen erfasst und damit dort abzugelten seien. Die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana konkretisiert dies, wenn sie schreibt: „Die vorgesehene Regelung wäre zumindest bei der psychiatrischen Grundpflege für die Krankenkassen ein Anreiz, Versicherten, die eine psychiatrische Grundpflege benötigen, keine Gutsprache für deren Erbringung durch psychiatrische Fachkräfte mehr zu gewähren, sondern sie auf die für die Krankenkassen billigere Pflege durch andere Assistenzpersonen zu verweisen. Damit würde einer sachgerechten psychiatrischen Grundpflege der Boden entzogen.“

4.5 Zwei weitere kleinere Revisionsmassnahmen (38, 44)

Neben den vier grossen Themenfeldern der IV-Revision 6a wurden zwei kleinere Revisionsvorhaben vorgelegt. Zum einen handelte es sich um die Dezentralisierung der der Beschaffung von Eingliederungsmassnahmen (analog zur dezentralen Beschaffung der Integrationsmassnahmen). Zum andern handelt es sich um die Streichung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Kostgeldbeitrag für Minderjährige im Heim, die infolge eines gesetzgeberischen Versehens bei der Einführung der NFA nötig geworden ist.

4.5.1 Sind Sie mit der Dezentralisierung der Beschaffung von Eingliederungsmassnahmen einverstanden?