Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
Muss die Region Basel eine zu hohe Last aufgrund des Finanzausgleichssystems tragen, hat das für die wirtschaftliche Entwicklung negative Konsequenzen.
- Positiv ist, dass seit der Einführung der NFA vom Bund vermehrt zweckfreie Transfers
an die Kantone ausgerichtet werden. Sie sind gemäss Wirksamkeitsbericht allerdings leicht rückläufig. Dem muss von Seiten des Bundes entgegengewirkt werden, soll die Finanzautonomie der Kantone zukünftig nach wie vor wirkungsvoll und zielgerichtet gestärkt werden.
- Der Wirksamkeitsbericht beinhaltet eine ausschliessliche ex-post-Betrachtung. Die Bot-
schaft an die eidgenössischen Räte sollte, namentlich wegen den Auswirkungen der Finanzkrise und der damit verbundenen Belastung der ressourcenstarken Kantone, eine ex-ante Beurteilung beinhalten.
KSD – Die Erfüllung der Verbundaufgabe "Denkmalpflege" ist definitiv und ernsthaft in Frage
gestellt. Die nach erfolgten Kürzungen verbleibenden Finanzhilfen an die Kantone reichen bei weitem nicht aus, um an die Denkmäler von nationaler Bedeutung einen Beitrag zu leisten. Der Unterhalt der Denkmäler von kantonaler und lokaler Bedeutung würde sowieso vollumfänglich den Kantonen und Gemeinden anheim gestellt. Diese Austrocknung eines wichtigen Kulturbereiches ist inakzeptabel. Sie würde eine Abkehr von einer verantwortungsbewussten Politik zur Erhaltung von Baudenkmälern bedeuten und wäre mit unwiederbringlichen Schäden an hochrangigen Schutzobjekten verbunden.
Will der Bund seiner Verantwortung in der Verbundaufgabe nachkommen und zumindest an die Baudenkmäler von nationaler Bedeutung den gesetzlich vorgesehenen Beitrag von 25% leisten, so beträgt der Bedarf für Finanzhilfen an die Kantone nachweislich CHF 60 Mio. pro Jahr (vgl. Arbeitsbericht Bau/Satz/Maurer im Auftrag des Bundesamtes für Kultur, Januar 2010).
Die KSD gibt zu Bedenken, dass ein bedeutender Anteil der Bundesmittel aus den zweckgebundenen Mitteln des Strassenfonds stammen. Aus unerklärlichen Gründen wurden diese Mittel ebenfalls sukzessive zurück gefahren, obschon die jährlichen Fondsmittel zwischen 1990 und 2010 von CHF 3 Mia. auf mehr aus 5 Mia. angewachsen sind und der Bestand an Denkmälern ebenfalls angewachsen ist.
Die KSD stellt deshalb den Antrag, die Mittel des Bundes für Heimatschutz und Denkmalpflege so zu bemessen, dass der Bund seinen Verpflichtungen aus der Verbundaufgabe tatsächlich nachkommen kann. Dazu sind mindestens CHF 30. Mio. pro Jahr erforderlich.
– Die vom Bundesamt für Kultur präsentierten Programmvereinbarungen wurden in der
ersten Lesung von der überwiegenden Mehrheit der kantonalen Denkmalpflege-Fachstellen abgelehnt. Grund dafür war, dass die Programmvereinbarungen den Kantonen nicht die erwarteten Entscheidungs- und Handlungsspielräume zugestanden haben, sondern vielmehr das bisherige System der Einzelverfügungen, verbunden mit einem hohen administrativen Aufwand, weiterführten. In einer zweiten Lesung wurden die Programmvereinbarungen von den Kantonen unterzeichnet, ausdrücklich im Sinne einer pragmatischen Übergangslösung.
In einer vom Bundesamt für Kultur eingesetzten Groupe de réflexion haben sich die Kantone Ende 2009 mit aller Deutlichkeit für ein neues Modell bezüglich der Programmvereinbarungen ausgesprochen.
Die KSD stellt den Antrag, dass die Programmvereinbarungen für die Finanzperiode 2012 – 2015 gemäss diesem Modell und damit tatsächlich im Sinne der NFA-Zielsetzungen (vgl. Wirksamkeitsbericht, S. 90) eingeführt werden können.