Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
différents cantons
• Il se confirme que dans la pratique, les calculs permettant de déterminer les montants
payés ou reçus sont extrêmement complexes, potentiellement sources d’erreurs et de contestations
• Au démarrage de la péréquation, la neutralité budgétaire était une des conditions
fixées. Or le contrôle effectué démontre au contraire que la Confédération gagne 100 millions de francs par année. Ce montant devra dès lors être compensé.
SGB – Unter dem alten Finanzausgleich wurde nicht nur das Steuersubstrat, sondern auch die
Ausschöpfung dieses Steuersubstrats bei der Berechnung der Finanzansprüche eines Kantons berücksichtigt. Mit dem Wegfall dieses Zusatzkriteriums haben die Kantone einen Anreiz, die Einnahmen aus dem Finanzausgleich zur Senkung ihrer Steuerbelastung zu verwenden. Der Kanton Uri hat mit diesem Geld beispielsweise eine Flat-Rate-Tax eingeführt. Mit dem neuen Finanzausgleich hat sich die Abwärtsspirale bei den Steuern verstärkt.
Diese Entwicklung ist eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft. Über die NFA kann nur das verteilt werden, was auch erwirtschaftet wird. Die Steuersenkungen bringen wirtschaftlich keine Vorteile. Die Mobilität der Steuerzahler wird massiv unterschätzt, wie verschiedene Studien zeigen. Im Vergleich zum Ausland sind die Schweizer Steuern bereits rekordtief. Nachteilig wirkt hingegen, dass durch die Steuersenkungen weniger Mittel für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen (Bildung, Infrastruktur u.a.) zur Verfügung stehen. Für Faktoren also, die das Wirtschaftswachstum entscheidend beeinflussen. Das betrifft die ressourcenstarken Zentren, aber auch die ressourcenschwächeren Gebiete. Damit ein Kanton Uri einkommensstärker wird, braucht er mehr Arbeitsplätze. Tiefere Steuern für einkommensstarke natürliche Personen leisten dazu keinen Beitrag. Die NFA-Einnahmen müssen für andere Zwecke eingesetzt werden.
Der SGB verlangt daher, dass geprüft wird, die Ausschöpfung des Steuersubstrats als Zusatzkriterium für die Beiträge an die Kantone wieder einzuführen.
– Der SGB hält weiter fest, dass die Relationen zwischen dem soziodemografischen und
dem geografisch- topografischen Lastenausgleich nicht stimmen. Diese müssen an die tatsächliche Belastung angepasst werden.
RKGK – Der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA bestätigt die eigenen Beobachtungen, wonach
sich die Einführung der NFA grundsätzlich bewährt hat. Die Finanzautonomie der Kantone und damit der Föderalismus wurden gestärkt, wobei die Aufgabenentflechtung ebenso wie die zusätzlich zweckfreien Finanzmittel ihren Beitrag geleistet haben. Praktisch alle Kantone konnten die Steuerlast senken, insbesondere auch die ressourcenstarken Kantone. Die Befürchtungen der finanzstarken Kantone wonach die NFA zur einer übermässigen Belastung führen würde, haben sich damit nicht bewahrheitet. Auf der anderen Seite ist es gelungen, praktisch alle Kantone auf eine minimale Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten anzuheben.
– Mit der NFA werden seit 2008 erstmals Zentrumslasten anerkannt und abgegolten. Die
Gebirgskantone haben dafür auf einen Teil ihrer Mittel aus der vormaligen Finanzkraftabstufung verzichtet. Mit dieser Anerkennung der Zentrumslasten haben die Gebirgskantone ein deutliches Zeichen zu Gunsten einer Partnerschaft Stadt - Land gesetzt. Nachträgliche Forderungen nach Aufstockung der Lastenausgleichselement zu Gunsten der urbanen Kantone - wie sie im vorliegenden Vernehmlassungsbericht transparent dargestellt werden - stellen diese Partnerschaft in Frage und sind zu vermeiden.
– Die NFA ist ein fein abgestimmtes System, welches durch entsprechende politische
Prozesse (Volksabstimmungen, Parlamentsentscheide) breit abgestützt ist. Bereits kleinste Veränderungen an diesem System können unmittelbar Auswirkungen auf die Gesamtwirkung des Systems haben und zu Verschiebungen unter den Kantonen bzw. zwischen Bund und Kantonen führen. Als Gesamtwirkung ist aus unserer Sicht immer das Ziel einer minimalen Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten als Vorgabe für