Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine

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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011

nes Steuerprozentes aus. Keinesfalls könnte der Kanton einer Erheblichkeitsgrenze zustimmen, wie sie im Wirksamkeitsbericht (S. 53 oben) erwogen wird. Der im Wirksamkeitsbericht für Schaffhausen errechnete Betrag entspricht rund 3,5 Steuerprozenten und wäre viel zu hoch. Es könnte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht erklärt werden, weshalb der Kanton beispielsweise die Steuern um 3,5 Steuerprozente erhöhen müsste, weil ein erkannter Fehler in diesem Ausmass als unwesentlich beurteilt und nicht behoben würde.

AR Der Kanton schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme der KdK an. Er beantragt jedoch

eine Erheblichkeitsgrenze von ¼ der Ausgleichszahlungen eines Kantons. Die im Wirksamkeitsbericht vorgesehene Grenze ist für kleine Kantone klar zu hoch und soll deshalb wesentlich tiefer angesetzt werden.

AI Der Kanton schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme der KdK an. Die Korrektur soll

erfolgen, wenn der Datenfehler nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt und er eine Erheblichkeitsgrenze von 0.5 % der Gesamtausgaben (vom Bund vorgeschlagen ist eine Erheblichkeitsgrenze von 1 %) erreicht.

SG Antrag:

Die im Bericht erwähnten Sätze sollen halbiert werden, d.h. die Tragbarkeit ist ausgehend von 0.5 Prozent der Gesamtausgaben resp. bei 0.175 Prozent des Ressourcenpotentials festzusetzen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Tragbarkeitsgrenze ist zu hoch. Wesentliche Fehler würden damit nicht korrigiert. Dies wäre – aus Sicht eines betroffenen Kantons – insbesondere dann stossend, wenn der Fehler bei der Datenverarbeitung auf Seiten des Bundes liegen würde. Wir beantragen daher die Tragbarkeitsgrenze tiefer anzusetzen. Konkret sollen die im Bericht erwähnten Sätze halbiert werden, d.h. die Tragbarkeit ist ausgehend von 0.5 Prozent der Gesamtausgaben resp. bei 0.175 Prozent des Ressourcenpotentials festzusetzen.

GR Der Kanton schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme der KdK an. Er beantragt jedoch,

die Erheblichkeitsgrenze auf 0,175% des Ressourcenpotenzials herabzusetzen.

AG Der Kanton schliesst sich der Stellungnahme der KdK an. Als Begründung fügt er an: Der für

den Kanton Aargau berechnete Grenzbetrag von 49,3 Millionen Franken ist finanzpolitisch in keiner Weise tragbar. Für den Kanton Aargau erachten wir einen Grenzbetrag in der Grössenordnung von 5 Millionen Franken als vertretbar, was in etwa einer Veränderung des Ressourcenpotenzials je Einwohnerin beziehungsweise je Einwohner von Fr. 50.– entspricht.

TI Der Kanton schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme der KdK an. Bezüglich der Erhe-

blichkeitsgrenze beantragt er jedoch die Prüfung einer Alternative:

Considerando che l’impatto di un eventuale errore dovrebbe essere valutato non soltanto in termini di potenziale fiscale, ma anche considerando la dimensione complessiva delle finanze cantonali, suggeriamo un ripensamento del sistema proposto. Una possibile alternativa, senza dover ricorrere a parametri budgetari cantonali, potrebbe essere quella di valutare la soglia in base al gettito fiscale standardizzato dopo i versamenti perequativi.

VD Oui, une erreur ne doit être corrigée que si elle ne date pas de plus de deux ans, mais il faut

prévoir les montants minimaux suivants: 0.05% du potentiel de ressources des cantons (au lieu de 0.35%).

VS Le canton soutient en principe la prise de position de la CdC. Mais contrairement à la proposi-

tion de la CdC, le Canton du Valais est d'avis que le montant de 1% des dépenses totales des cantons proposé dans le rapport d’évaluation est beaucoup trop élevé et propose de fixer la limite des corrections rétroactives des paiements compensatoires à 0.05% du potentiel de ressources, ce qui équivaut à 0.14% des dépenses totales des cantons. Par équité entre les cantons, cette limite doit être exprimée en termes relatifs (pourcents) et non absolus (francs).

NE Le canton soutient en principe la prise de position de la CdC. Mais contrairement à la propo-

sition de la CdC, il est d'avis qu'il ne faudrait pas fixer une limite, qui en tout état de cause ne