Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 40Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
Schwyz für den Ressourcenausgleich von 50 auf 61 Mio. Franken – also um 22% ansteigt. Eine um 22% höhere Belastung von einem Jahr auf das andere, die übrigens nicht einmal ein halbes Jahr vor dem neuen NFA-Jahr bekannt wird, ist erheblich. Wenn nun im Bericht nur mit Durchschnittswerten gerechnet wird, stellt dies die Realität in den Kantonen falsch dar.
- Obwohl die politische Steuerbarkeit des Finanzausgleichsystems ein erklärtes Ziel der NFA war, soll nun alles möglichst unverändert fortgeschrieben werden. Entsprechend bedauern wir, dass die teilweise eher zufällig entstandenen Modellannahmen der NFA wie das Verhältnis von horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich oder auch das Verhältnis SLA/GLA im Wirksamkeitsbericht nicht kritisch hinterfragt werden. Der vorliegende Bericht wäre unseres Erachtens der richtige und vorgesehene Zeitpunkt für eine neue Würdigung.
BS Wie unter "KdK" erwähnt, unterstützt der Kanton BS den KdK-Minderheitsantrag 1. Er
stellt zudem einen weiteren Antrag:
Mittelfristig, d.h. für die übernächste Dotierung der Ausgleichsgefässe, ist eine Verschiebung von Mitteln aus dem Ressourcen- in den Lastenausgleich zu prüfen (heute zu starkes Übergewicht des Ressourcenausgleichs).
JU Le canton relève qu'il n'a pas pu compter sur :
- une augmentation de son autonomie (bilan financier clairement négatif suite à l'introduction de la RPT);
- une réduction des disparités financières (indice JU en baisse; l'écart augmente comme les tableaux 17 et 18 le montrent);
- la dotation minimale de 85 % n'est pas atteinte. Le fait que la compensation des cas de rigueur permette de dépasser cette limite de 85% n'est que temporaire, puisque cette aide exogène au système disparaîtra progressivement dès 2016.
Stellungnahmen der übrigen Vernehmlasser:
SSV Die Städte sind in dieser Frage gespalten.
Ein Teil der Städte teilt die Auffassung des Bundesrates und argumentiert, die Neufestlegung sei aufgrund der erst 2- bis 3-jährigen Erfahrungswerte, auf denen der Bericht beruht, noch nicht sinnvoll. Genauere Analysen werde erst der zweite Wirksamkeitsbericht über die Jahre 2012 – 2015 liefern und allfällige Anpassungen seien dann zu erwägen.
Eine Minderheit der Städte schlägt aber schon heute die Dotierung des horizontalen Ausgleichs mit 2/3 des Bundesbeitrages vor. Ausserdem fordern sie, die Höhe des Ressourcenausgleichs solle für jene Kantone vermindert werden, deren standardisierter Steuersatz unter dem durchschnittlichen Steuersatz der finanzstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt.
SAB Bezüglich der Festlegung des Grundbeitrags ist die RKGK mit dem Vorschlag des Bun-
desrates einverstanden. Die Beiträge sollen nach den geltenden Regeln fortgeschrieben werden. Eine Reduktion des Beitrages der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich von heute 70% des vertikalen Ressourcenausgleichs auf den Minimalsatz von 67% lehnt die Konferenz ab. Für diese ablehnende Haltung sprechen folgende Argumente:
- Die NFA ist ein fein austariertes und politisch breit abgestütztes System. Änderungen an einer Stelle stellen unmittelbar die Wirkung des Gesamtsystems in Frage. Durch eine Reduktion des horizontalen Ressourcenausgleichs könnte beispielsweise das Ziel des Disparitätenabbaus auf eine minimale Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten für mehrere Kantone verfehlt werden (es wird heute schon nicht ganz eingehalten).
- Die NFA hat die ressourcenstarken Kantone in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Das Ressourcenpotenzial dieser Kantone ist in den letzten Jahren sogar stärker gestiegen als in den ressourcenschwachen Kantonen (vgl. dazu z.B. Abbildung