Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/20: Revisione urgente della legge federale sull'assicurazione malattie (LAMal) · 54 pagine

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werden. Wir sind klar der Meinung, dass die Kaufkraft gestärkt werden muss und sich deshalb der Beitrag des Bundes im Umfang der Prämienerhöhung belaufen sollte. Das heisst bei 10% wären das CHF 2 Mia. Es geht hier um eine klar befristete konjunkturelle Massnahme, nicht als eine Massnahme innerhalb des KVG.

Kurz noch zu den einzelnen Vorschlägen:

Tarifsenkungen: Wir gehen davon aus, dass die Tarifverhandlungen geregelt sind. Wenn Eingriffe gemacht werden aufgrund der Kosten, so erachten wir das als heikel. Wie schon von Spitex ausgeführt, kann das gewünschte Entwicklungen in der Versorgung wieder rückgängig machen. Der Ausbau der Spitex-Leistung war erwünscht. Wenn hier starke Eingriffe gemacht werden, wird diese Entwicklung wieder abgebremst.

Steuerung des Angebotes im spitalambulanten Bereich: Für uns ist dieser Vorschlag zu wenig klar und lässt zu viel Interpretationsspielraum offen. Wir sind der Meinung, dass die Steuerungsfrage im Rahmen der Nachfolgeregelung des Zulassungsstopps geregelt werden sollte.

Behandlungsbeitrag: Wir können diesen Behandlungsbeitrag von CHF 30.– nicht unterstützen.

Die Stärkung der Solidarität begrüssen wir grundsätzlich, nur sehen wir das nicht mir der Massnahme, die Vertragsdauer zu verlängern. Wir würden es begrüssen, wenn dieses Versicherungsmodell einfach gestrichen würde.

Hans Ulrich Schütz, KV Schweiz

Ich möchte ergänzend eine Einschätzung dieser Vorlage abgeben. Wir sehen, dass Handlungsbedarf besteht, denken aber nicht, dass diese Vorlage zielführend ist. Wir sind einverstanden mit den Massnahmen wie das Monitoring, diese ist sinnvoll. Verstärkung der Solidarität, die Stossrichtung hier ist richtig. Wir finden, die Telefonberatung geht in die richtige Richtung. Aber man muss sehr aufpassen, dass die Beziehungen zu den Managed Care-Modellen nicht gestört werden. Es darf keine Kannibalisierung dieser Modelle geben. Die Qualitätssicherung muss selbstverständlich übereinstimmen.

Bei der Verbesserung der Steuerung hat die heutige Diskussion gezeigt, dass hier noch Klärungsbedarf besteht.

Beim Behandlungsbeitrag von CHF 30.– sind wir sehr skeptisch. Von der Administration her ist es sehr komplex und kompliziert. Und ich denke, auch die Verhaltensannahmen sind nicht ganz richtig. Ich denke, dass das Bild, dass die Leute gerne rasch zum Arzt gehen, nicht stimmt. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass mit schwierigen Zeiten auf dem Arbeitsmarkt die Zahl der Personen, die aus Angst vor den Konsequenzen bei der Arbeitsstelle den Arztbesuch hinauszögern, eher zunimmt. Der Behandlungsbeitrag würde solche Tendenzen eher noch verschlechtern.

Also wie gesagt, wir sehen Handlungsbedarf aber die Vorlage ist nicht zielführend.

Ernst Reimann, Schweizerischer Städteverband

Beim Behandlungsbeitrag bin ich erstaunt, dass auf Seite 10 bei den Bemerkungen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden nicht erwähnt ist, dass im Bereich Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe geschätzte CHF 35 Mio. Franken als zusätzliche Belastung gegenüber heute durch die Einführung dieses Behandlungsbeitrages dazu kommen. Wenn ich diese grossen Zahlen höre, um die es heute geht, ist das nicht eklatant, aber ich denke es wäre der Vollständigkeit halber gut gewesen, wenn dies noch aufgeführt wäre.

Noch eine kurze Bemerkung, nicht vom SSV, sondern von mir persönlich: Ich weiss nicht, ob diese Vorlage im Bezug auf den Behandlungsbeitrag bei der Steuerverwaltung gewesen ist. Ich denke, es ist immer ziemlich gefährlich, einen Bargeld intensiven Betrieb zu errichten, weil dieser vielleicht falsche Anreize setzten könnte.