Protocollo (tedesco)
Consultazione 2010/4: esiste solo in tedesco o francese. Modification de l'art. 13, al. 3, let. b, de l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité (OApEl) et nouvelle annexe 1 · 17 pagine
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Netze verlottern zu lassen oder die Kapazitäten eng zu halten, weil sich der Stromversorger dadurch bloss selber schadet. Die Drohung, dass desolate Netze resultieren, kann damit nicht stehen gelassen werden.
Pascal Previdoli (BFE) erklärt, dass nur grenzüberschreitende Engpasskapazitäten im Übertragungsnetz auktioniert werden.
Peter Betz (VSE) sagt, dass mit der Marktöffnung und der Trennung von Energie und Netzen die natürliche Motivation der EVU für Investitionen in die Netze genommen worden ist. Vorher hatten die EVU einen natürlichen Anreiz, die Energie zum Endkunden zu bringen.
Rudolf Rechsteiner (SP) fragt, welche anderen Massnahmen für die Förderung des Netzausbaus bestehen. Die Frage ist, ob ein Netzausbau angeordnet werden kann und inwiefern die ElCom die Kosten für den Ausbau anrechnen kann.
Pascal Previdoli (BFE) erklärt, dass der Ausbau heute nicht direkt angeordnet werden kann und es wohl zu lange dauern würde, bis die ElCom hier tätig werden könnte. Es gibt eine fehlende Kausalität zwischen WACC-Satz und Investitionen. Deshalb finden zurzeit Diskussionen mit der ElCom zur Frage statt, wie Investitionen z.B. via Sonderabschreibungen gefördert werden können.
Peter Betz (VSE) erläutert, dass diesbezüglich in der StromVV die Kontrolle von Qualitätsparametern durch die ElCom vorgesehen ist.
Pascal Previdoli (BFE) bemerkt, dass diese Parameter für die Frage des Netzausbaus nicht direkt anwendbar sind.
Allgemeine Stellungnahme seitens Anhörungsteilnehmer
Urs Näf (economiesuisse) startet die Runde und erklärt, dass die vorgeschlagene Methode eine transparente und faire Ermittlung des WACC erlaubt und den politischen Einfluss minimiert.
Martin Häberli (IGEB und ZPK) sagt, dass durch die vorgesehene Revision des StromVG mit möglicher Anreizregulierung die Frage der Bestimmung des WACC sekundär wird.
Jean-Philippe Kohl (swissmem) erklärt, dass die swissmem bezüglich der resultierenden Strompreiserhöhung Vorbehalte hat. Die Dringlichkeit der Vorlage ist nicht ersichtlich, da die nächste Revision des StromVG schon vorgesehen ist. Wenn an der vorgeschlagenen Methodik dennoch festgehalten werden sollte, müsste über die Parametrisierung diskutiert werden. Bei einer Anpassung der Parameter im Sinne der swissmem kann über die neue Methode diskutiert werden.
Peter Betz (VSE) erläutert, dass es eine gemeinsame Stellungsnahme der Elektrizitätsbranche gibt. Diese unterstützt die Revision im Grundsatz. Eine Abkehr von der im Gutachten vorgeschlagenen Methode wird jedoch abgelehnt. Es gibt Vorbehalte bei der vom BFE vorgeschlagenen Höhe der Parameter. Die Methode wurde von anerkannten Wissenschaftern erarbeitet. Es darf aus politischen Gründen keine Abweichung vom Gutachten geben. Das Gutachten ist wissenschaftlich nachvollziehbar und empirisch begründet. Eine Abkehr vom Gutachten führt zu Intransparenz. Dies widerspricht der ursprünglichen Zielsetzung der Revision. Der VSE begrüsst die Änderung der StromVV, fordert jedoch dem Gutachten Volkart in allen Punkten zu folgen. Es ist im Auge zu behalten, dass das Gutachten Volkart bereits ein Kompromiss darstellt.
Andreas Tschöpe (Konsumentenorganisationen SKS, FRC, acsi) sagt, dass das Bedürfnis der Branche nach einer Glättung des WACC anerkannt wird. Die vorgeschlagene Glättung führt jedoch auch
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