Protocollo (tedesco)

Consultazione 2010/4: esiste solo in tedesco o francese. Modification de l'art. 13, al. 3, let. b, de l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité (OApEl) et nouvelle annexe 1 · 17 pagine

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Clinch zwischen Stromkunden und Produzenten resp. dem Übertragungsnetzbetreiber. Heute profitieren die Konsumenten wie die Elektrizitätsbranche von den Investitionen, welche in der Vergangenheit getätigt wurden. Mit der bestehenden Rechtslage wie mit der vorgeschlagenen Revision des StromVV können Investitionen nicht im notwendigen Mass vorgenommen werden. Mit dem heutigen WACC-Satz kann der Unterhalt der bestehenden Anlagen möglicherweise knapp abgedeckt werden. Es braucht jedoch auch Investitionen in neue Technologien, und bestehende Anlagen müssen erweitert werden. Dies kann mit dem heute geltenden WACC-Satz nicht in genügendem Mass geschehen. Für Energieeffizienzmassnahmen braucht es Investitionen. Es braucht Investitionen für den Aufbau von intelligenten Netze (smart grids). Dazu kommt, dass ein Grossteil der erneuerbaren Energie von dezentralen Produktionsanlagen kommt. Dies führt zu Lastflüssen in umgekehrter Richtung, was eine immense Herausforderung für die Verteilnetzbetreiber bedeutet. Sie benötigen deshalb Kapital für Investitionen. Davon profitieren schlussendlich auch die grossen und kleinen Stromkonsumenten. Der im Gutachten IFBC vorgeschlagene Satz muss deshalb als Minimum betrachtet werden. Es soll nicht an den Parametern herumgeschraubt werden.

Stellungnahme zu den beiden vorgelegten Fragen gemäss Einladung:

Wie beurteilen Sie die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Methodik zur Ermittlung des WACC?

Peter Lehrmann (DSV) erklärt, dass einfache Lösungen vorzuziehen sind. Die vorgeschlagene Methode ist eher komplex. Bei der Ermittlung der Werte ist eine transparente Methode anzuwenden. Da es sich um einen Zinssatz für die Investitionen in die Stromnetze handelt, ist deren Planungshorizont von 20 bis 50 Jahren zu berücksichtigen. Die festgelegten Parameter sollen eine gewisse Konstanz haben, damit die Investitionssicherheit garantiert werden kann. Der DSV unterstützt die vorgeschlagene Methode.

Dominik Zimmermann (swisselectric) erklärt, dass mit der vorgeschlagenen Methode die Investitionssicherheit gewährleistet werden kann. Diese entspricht wissenschaftlich dem „best practice“.

Walter Müller (GGS) hat kein Problem mit der Methode, sondern mit dem Zeitpunkt der Revision. Bei den einzelnen Parametern befürwortet er eine tiefere Marktrisikoprämie. Einerseits liegen hinter der Auswahl der Stromversorger-Utilities gewisse Annahmen, andererseits soll das geometrische Mittel zur Anwendung kommen. Bei langfristigen Investitionen überschätzt das arithmetische Mittel das Risiko. Bei der Debt Premium beantragt er, die Streichung der Emissions- und Beschaffungskosten von 0,5 % als fixe Parameter. Diese sollen mit dem Betriebsaufwand verrechnet werden können.

Thomas Ammann (HEV) sagt, dass der HEV ebenfalls Senkungen bei den Parametern Branchenrisiko, geometrisches Mittel sowie Beschaffungskosten beantragt. Es ist auch im Interesse der Konsumenten, dass eine Glättung des WACC stattfindet. Er stellt sich die Frage, ob die Glättung nicht zu langsam wirkt, sei es zu Gunsten oder zu Ungunsten der Konsumenten.

Agathe Tobola Dreyfuss (SGV) erklärt, dass die Methode theoretisch gut abgestützt und die Berechnung praktisch durchführbar ist. Der SGV kritisiert jedoch die Festlegung einzelner Parameter.

Henrique Schneider (SGV) sagt, dass wegen der Finanzkrise ein höherer WACC nicht zu rechtfertigen ist. Bereits getätigte Investitionen können finanzmarktheoretisch nicht ex-post nochmals angerechnet werden. Zudem fliessen auch bei wissenschaftlichen Gutachten normative Grundlagen ein. Zum Beispiel ist dies der Fall bei der Berechnung des Branchenrisikos und der Frage, ob bei der Marktrisiko-

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