Protocollo
Consultazione 2011/71: Divieto parziale dei cartelli con possibilità di giustificazione: modifica dell'articolo 5 della legge sui cartelli conformemente alla decisione del Consiglio federale del 17 agosto 2011 · 10 pagine
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der Behörden wirklich genügend abgeklärt worden ist. Und noch eine Feststellung zur Beweislastverteilung: Da möchte ich den Vorrednern zustimmen, das kann effektiv problematisch sein für die Unternehmen, solange man vor allem auch nicht weiss, wie die Verordnung ausschauen wird.
Jacques Beglinger, SwissHoldings:
Wir werden uns schriftlich äussern, was ich hier sage steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands.
Erstens einmal erachten wir die Vorlage als ungeeignet. Wir gehen, wie es von der Volkswirtschaftsdirektion Zürich richtig angemerkt wurde, davon aus, dass es sich hier um eine Art Gesetzgebung nach Tageskurs geht, und das ist bei einem Thema, das die Unternehmen dermassen beschäftigt wie das Kartellrecht, ganz einfach unzulässig. Und wir sind auch der Meinung, dass die Berichterstattung bisher ungenügend ist.
Zum Inhalt: Swiss Holdings ist nicht gegen eine Kartellrechtsrevision, möchte aber ein gutes Kartellrecht und erwartet deshalb auch etwas Nachhaltiges. Das grösste Problem sehen wir in der Rechtssicherheit, insb. auch wenn man das jetzige Verordnungskleid oder eben nicht Verordnungs-, sondern das Bekanntmachungskleid ansieht, wobei institutionell die WEKO sowohl Regulator wie Untersuchungsbehörde ist. Ziel sollte es sein, hier eine klare Regelung auf Verordnungsbasis zu erreichen, möglichst in Analogie, d.h. in Anlehnung an die Europäische Union, nicht weil das besonders gut ist, sondern weil man von dort eben deutlich mehr praktische Erfahrung hat. In formeller Hinsicht sind wir der Ansicht, dass Absatz 3 aufgeteilt werden sollte, oder zumindest klar abgetrennt werden sollte, was ist Verfahren und was ist materiell. Inhaltlich ist zu Absatz 3 zu sagen, dass die Beweislastumkehr, die dort angedacht ist, aus den Gründen, die vorhin erwähnt wurde, nicht sachgerecht ist, und dies ganz einfach, weil ungleiche Spiesse bestehen. Hingegen sind wir durchaus der Ansicht, dass den Unternehmen eine Behauptungslast zukommen kann. Die Unternehmen wissen, welche Verteidigungsmittel da sind, aber die Nachweispflicht sollte weiterhin bei der WEKO liegen.
Irmgard Bühler, CVP Schweiz:
Wir werden schriftlich antworten, deshalb hier keine Stellungnahme.
Martin Flügel, Travail Suisse:
Wir werden auch schriftlich Stellung nehmen.
Christian Belser, GastroSuisse:
Wir werden auch schriftlich Stellung nehmen. Sie können das, was ich jetzt sage, aber dennoch protokollieren. Ich erinnere, GastroSuisse hat 21‘000 Mitglieder-Betriebe, darunter sind vom 1 Stern- bis 5 Stern-Hotel alle vertreten, auch Restaurants, Bars und Cafés. Wir sind einer der grössten schweizerischen Arbeitgeberverbände überhaupt.
Wir begrüssen den Vorschlag des Bundesrates. Er geht in die richtige Richtung. Die gegenwärtige Frankenstärke ist für viele unserer Betriebe tatsächlich ein existenzielles Problem, und es ist klar, dass Handlungsbedarf besteht, sogar dringender Handlungsbedarf. Dabei ist es so, dass wir einerseits das Problem der Frankenstärke haben, aber eigentlich wird
dadurch nur ein anderes Problem akzentuiert, nämlich das Problem der Hochpreisinsel Schweiz. Hier würde gar noch eher Handlungsbedarf bestehen und mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann man hier tatsächlich etwas bewirken. Gerade diesen Sonntag konnte man einem Zeitungsartikel in „Der Sonntag“ entnehmen, dass schweizerische Hotels und Restaurants beim Wareneinkauf von internationalen Produkten viel mehr bezahlen müssen für Getränke usw. verglichen mit Restaurants und Hotels, die diese Getränke von internationalen Herstellern in Deutschland beziehen. Es geht so weit, dass in der Schweiz die Restaurants und Hotels beim Wareneinkauf quasi das Doppelte dessen bezahlen müssen was ein Restaurant oder Hotel in Deutschland zahlt. Für diesen Zuschlag gibt es nicht genügend