Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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anstatt auch den Nachwuchs auszubilden.

Analyse

Der Bundesrat argumentiert im erläuternden Bericht, dass es in einigen Kantonen im ersten Halbjahr 2012 einen massiven Anstieg der Anträge zur ZSR-Nummer gab. Daraus kann geschlossen werden, dass Nachholbedarf bestand, nicht mehr und nicht weniger. Die Wirkung eines Zulassungsstopps ist nicht untersucht. Insbesondere gibt es keine Studie zur Abhängigkeit der Veränderung der Ärztedichte auf die Veränderung der Kosten. Ob mehr Ärzte bzw. mehr erteilte ZSR-Nummern zu mehr Kosten führen, kann somit nicht gesagt werden. Dass in der Argumentation für neue Zulassungen nur gerade der Neuanträge Rechnung getragen wird unter Ausklammerung der Anzahl Praxisschliessungen (Pensionierung etc.) ist nicht korrekt. Bevor über eine Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung nachgedacht wird, sollten zuerst Kriterien zur Unter- und Überversorgung erarbeitet und diese auf ihre medizinisch und finanzielle Bedeutung untersucht werden.

Vertragsfreiheit

In der politischen Diskussion ist die Einführung der Vertragsfreiheit seit Jahren ein Thema. PKS befürwortet die Aufhebung des Vertragszwanges im Sinne der Gegenseitigkeit und Wettbewerbsförderung.

Aus all diesen Gründen ist der Zulassungsstopp nicht wieder aufzunehmen.

Die refdata Stiftung äussert sich nicht zur Annahme / Verwerfung der befristeten refdata Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung.

Die refdata Stiftung sieht sich jedoch in der Pflicht, im Bezug auf eine allfällige Umsetzung der Registrierung von einem allfälligen Zulassungstopp betroffener Leistungserbringer, auf ein national einheitliches, öffentlich frei verfügbares Register zu beharren. Zur Auswahl stehen hier das dem BAG unterstellte MedReg, oder das durch die refdata Stiftung bereitgestellte Register, das für die Oeffentlichkeit kostenfrei einsehbar ist. In keiner Weise darf für die Umsetzung erneut auf das ZSR Register der KVG-Versicherer zurück gegriffen werden. Dieses entspricht nicht den Voraussetzungen des freien Zugangs eines öffentlichen Registers und ist auch für die Umsetzung der eHealth-Projekte (national standardisierte elektronische Meldevorgänge) nicht geeignet.

Es ist schade, dass lediglich die Dachorganisation FMH zur Vernehmlassung SBV begrüsst wird, nicht aber die direkt betroffenen Gesellschaften; umso mehr als die Belegärzte bekanntlich gegen 30 % an die medizinisch-chirurgische Versorgung der Bevölkerung leisten. Wir hoffen, dass die SBV in Zukunft bei solchen Fragen ebenfalls begrüsst wird.

Die SBV anerkennt den Willen, den Zufluss der Medizinalpersonen besser zu kontrollieren und koordinieren. Indes sieht die SBV in der Beschränkung alleine kein probates Mittel, um diese Kontrolle und Koordination zu erreichen.

Die SBV schlägt daher vor, dass die Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte nicht einfach bedürfnisabhängig eingeschränkt, sondern vielmehr von einer vorgängigen dreijährigen spitalärztlichen Tätigkeit in der Schweiz abhängig gemacht werden sollte. Die Medizinalpersonen können damit die nötigen Kenntnisse bezüglich Sprache, Kultur und Lebensart erwerben. Diese Hürde ist nach Ansicht der SBV ein probateres Mittel mit einem direkten Nutzen für die Patienten.

Nicht nur im Bereich der Hausarztmedizin, sondern auch im Bereich der Spezialisten können Unterversorgungen vorkommen, die sich durch eine Fehlplanung -sei es auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene - verschärfen. Bereits jetzt ist es so, dass in bestimmten Fachbereichen für Patienten unzumutbar lange Wartefristen in Hinblick auf eine Operation bestehen.

Es stellt sich auch die Frage, inwieweit der Anstieg an Gesuchen um eine Zulassung tatsächlich zur Besorgnis Anlass geben sollte: Der Anstieg lässt sich einerseits auf einen gewissen Nachholbedarf als Folge des Jahrelangen Zulas-