Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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précisément des éléments qui objectivement provoquent des comportements, au demeurant rationnels, de la part des médecins.

Dans la mesure où l'afflux serait dû à des médecins étrangers et que cela provoque réellement des charges nouvelles et disproportionnées non seulement pour l'assurance obligatoire mais aussi pour l'ensemble des coûts de la santé, ce qui reste à démontrer, nous privilégierions alors une intervention urgente mieux proportionnée. L'idée évoquée par le conseiller national Ignazio Cassis, dans son postulat 12.3681, d'imposer l'obligation, avant toute installation en pratique privée, d'une durée de travail de trois ans au moins dans un établissement de soins en Suisse pourrait constituer une piste intéressante et plus respectueuse des médecins. On atteindrait ainsi également les buts énoncés dans le rapport explicatif tout en soulageant les établissements.

En conclusion, nous ne nous déclarons pas favorable à l'instauration d'un nouveau moratoire tel que proposé. En revanche, nous entrons en matière sur la mise en œuvre de conditions préalables à l'installation en cabinet privé telles que proposées par le postulat 12.3681.

Dringlichkeit und Verfahren VLSS

Sie machen geltend, dass eine neue Arztpraxis jedes Jahr CHF 500'000.- an Mehrkosten verursache. Diese immer wieder aufgestellte, nicht belegte Behauptung greift unseres Erachtens zu kurz. Es braucht auch keine unmittelbare Antwort auf den aktuellen Anstieg der Zahl der Spezialärzte, weil die jetzige Zunahme der Praxiseröffnungen die Folge der vor kurzem aufgehobenen Zulassungssteuerung ist. Erlauben Sie uns schliesslich den Hinweis, dass das vorliegend unnötig kurze konferenzielle Vernehmlassungsverfahren unseres Erachtens nicht geeignet ist, akzeptablere Lösungen herbeizuführen.

Grundsatzfrage

Die Beschränkung der Zulassung für Spezialärzte ist aus ordnungspolitischer Sicht eine Kapitulation (Abschaffung des freien Berufsstandes) und kommt deshalb nur als ultima ratio vorübergehend in Frage. Prekäre Verhältnisse liegen zur Zeit – wie gesagt – nicht vor. Ein allfälliges Überangebot kann und muss deshalb, wie in anderen Branchen, nur durch wettbewerbliche Elemente korrigiert werden. Eine staatliche Planung und Zulassungssteuerung ist generell nicht geeignet, den Zugang zur Tätigkeit zu Lasten der sozialen Grundversicherung gerecht zu steuern. Insbesondere befürchten wir Nachteile für in der Schweiz ausgebildete junge Ärztinnen und Ärzte.

Die Delegation der Zuständigkeit der Zulassungssteuerung an die Kantone wird zu neuen Ungerechtigkeiten und Verzerrungen führen, welche dann wiederum auf eidgenössischer Ebene korrigiert werden müssen.

Der VLSS ist folglich gegen die Annahme der Vorlage. Dies zumindest solange, bis die Kriterien gemäss Art. 55a Abs. 3 des Gesetzesentwurfs auf Verordnungsebene noch nicht definiert sind. Es liegt leider kein entsprechender Verordnungsentwurf vor. Die mit der Vorlage zusammenhängenden Grundsatzfragen sind komplex. Es kann folglich nicht akzeptiert werden, hier sozusagen die „Katze im Sack“ kaufen zu müssen.

Der VLSS ist sich der Verantwortung nach der Ablehnung der „Managed Care Vorlage“ durchaus bewusst. Entsprechend wird der bereits viel diskutierte Vorschlag unterstützt, dass als generelle Bedingung für die Zulassung zur Praxistätigkeit in der Schweiz eine dreijährige Tätigkeit an einem Schweizer Spital eingeführt wird. Ob dabei die mit der EU abgeschlossenen Staatsverträge immer zweifelsfrei erfüllt werden, interessiert uns weniger. Wir sind der Auffassung, dass die Schweiz die Probleme im Rahmen der sozialen Krankenversicherung zum Wohl einer ausgewogenen, qualitativ ausreichenden Gesamtversorgung der Bevölkerung zu zahlbaren Kosten selber lösen muss.