Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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jekte werden mit der Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte massiv behindert oder verunmöglicht. Zum andern bedeutet der Zulassungsstopp für Spezialfachärztinnen und –ärzte eine enorme Einschränkung des Tätigkeitsfeldes und der freien Entfaltung. Ärztinnen und Ärzte müssen zwangsweise in den Spitälern bleiben, dies obwohl die Arbeitsbedingungen zum Teil immer noch katastrophal sind. So bieten die meisten Spitäler nach wie vor keine familienverträglichen Arbeitsbedingungen an, was gerade für Frauen, die heute die Mehrheit der jungen Ärztinnen und Ärzte ausmachen, ein grosses Problem ist. Der Gang in die Praxis stellt für viele den einzigen Ausweg dar. Wird dieser beschränkt, wird der Arztberuf noch unattraktiver.

2. Es sind einseitig junge Ärztinnen und Ärzte betroffen

Der Zulassungsstopp trifft immer die jungen Ärztinnen und Ärzte. Dies ist eine unzulässige Diskriminierung, die nicht im Interesse des Gesundheitswesens sein kann. Die jungen Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur sehr gut weitergebildet, sondern sie bringen Innovation und sind an effizientes und kostenbewusstes Arbeiten gewohnt.

3. Es werden falsche Anreize gesetzt

Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer in keiner Weise, obwohl dies das zentrale Kriterium sein müsste. Die zugelassenen Leistungserbringer unterliegen keiner Kontrolle. Belohnt werden die, die bisher schon im System waren. Sie können nun entsprechendem finanziellem Hintergrund bezahlen können, fehlt künftig Geld für die Modernisierung der Praxen. Das Geld wird in diesem Sinn dem Gesundheitswesen entzogen.

4. Die Zulassungsbeschränkung ist keine adäquate Lösung

Mit dem Zulassungsstopp wollte man bereits 2002 eine übermässige Zuwanderung aus Europa verhindern. Auch heute wünschen einige Kantone aus diesem Grund die Möglichkeit, Zulassungen zu beschränken. Das Problem ist allerdings, dass mit der vorgeschlagenen Massnahme alle jungen Ärztinnen und Ärzte getroffen werden, was wie oben dargelegt negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben wird.

Der VSAO lehnt aus diesen Gründen die Wiedereinführung von Art. 55a KVG ab. Es wäre ein Schnellschuss mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufswahl zu behindern und damit einen weiteren Ärztemangel in Kauf zu nehmen, müsste die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, gesteigert werden. So müssten beispielsweise die Arbeitsbedingungen endlich familienverträglich werden. Damit könnte der akute Ärztemangel in den Spitälern und in gewissen Disziplinen behoben und gleichzeitig der Drang in die selbstständige Praxistätigkeit eingedämmt werden. Damit würden beide Probleme sinnvoll angegangen.

[Die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung] wird als untaugliche, un- VSAO-ZH faire und diskriminierende Massnahme rundweg abgelehnt. Unser Verband wird daher eine solche Massnahme, sofern sie in der vorgeschlagenen Weise eingeführt werden sollte, mit aller Härte bekämpfen.

Dies aus folgenden Gründen:

1. Der Zeitraum seit Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ist für eine Beurteilung der Folgen zu kurz. Gemessen an der zehnjährigen Beschränkung ist die angegebene Zahl neuer Praxisbewilligungen nicht übertrieben.

2. Es existieren keine Grundlagen über die tatsächlichen Pensen der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber. Namentlich ist nicht bekannt, wie hoch die effektiven Pensen der Ärztinnen und Ärzte sind, welche in letzter Zeit Bewilligungen eingeholt haben. Dass diese also zu höheren Kosten des Gesundheitswesens beitragen, ist eine unbelegte und höchstwahrscheinlich unwahre Behauptung.

3. Der Zusammenhang zwischen Zulassungsbeschränkung und Ärztemangel ist