Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 11 · DeutschFedlex · Rapporto esplicativo · Deutsch

an den steuerbaren Ausgaben des Bundes (Ausgaben ohne Anteile Dritter an Bundeseinnahmen und Passivzinsen).

Ausgewogenheit zwischen Transfer- und Eigenbereich

Obgleich rund drei Viertel der Bundesausgaben Transfers sind, hat der Bundesrat bei früheren Entlastungsprogrammen stets Wert darauf gelegt, dass auch die Verwaltung einen angemessenen Beitrag an die Konsolidierung leistet. Vom KAP 2014 entfallen rund 105 Millionen (ca. 15 %) auf den Eigenbereich (Personal-, Sach- und Betriebsaufwand sowie Investitionen der Verwaltung, ohne Armee und Nationalstrassen), was in etwa dem Anteil desselben am Bundeshaushalt entspricht.

Keine reinen Lastenabwälzungen auf die Kantone

Die unsichere Wirtschaftslage und die Schuldenkrise im Euroraum haben auch Auswirkungen auf die Haushalte der Kantone; verschiedene Kantone sahen sich in den letzten Monaten gezwungen, Massnahmen zur Sanierung ihrer Haushalte zu ergreifen. Auch dem Grundsatz folgend, dass im Rahmen von kurzfristig wirksamen Konsolidierungsmassnahmen keine tiefgreifenden strukturellen Reformen umgesetzt werden sollen, will der Bundesrat auf reine Lastenabwälzungen auf die Kantone verzichten. Über die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen soll vielmehr im Rahmen einer allfälligen Überprüfung des Finanzausgleichs diskutiert werden.

Wenn sich Konsolidierungsmassnahmen im Verbundbereich nicht vollständig vermeiden lassen, sollen sie so ausgestaltet werden, dass die Kantone bei der Umsetzung einen möglichst grossen Spielraum haben. Sie sollen autonom entscheiden können, ob sie die wegfallenden Bundesmittel mit eigenen Ressourcen kompensieren oder ihre eigenen Leistungen ebenfalls reduzieren wollen. Die Massnahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014, von denen ohnehin nur ein geringer Teil auf den Verbundbereich entfällt, erfüllen diese Vorgabe.

Weitere Kriterien

Daneben hat der Bundesrat auch darauf geachtet, dass die vorgeschlagenen Massnahmen keine unverhältnismässige Beeinträchtigung des Wirtschaftswachstums und der Wohlfahrt des Landes bewirken, und dass sie die Einkommen und deren Verteilung nicht im Übermass verändern.

1.2.2 Tiefergreifende Massnahmen der Aufgabenüberprüfung

Das zweite Massnahmenpaket setzt sich aus den noch nicht abgeschlossenen und nicht mit dieser Botschaft beantragten längerfristigen Massnahmen der Aufgabenüberprüfung zusammen, wie sie im Bericht des Bundesrates zur Umsetzungsplanung vom 14. April 2010 enthalten waren. Die Botschaft enthält Angaben zum Inhalt, zum Umsetzungsstand und zum weiteren Vorgehen in diesen Reformen.

Einige dieser Massnahmen entlasten den Haushalt in dem Sinne, dass sie Mehrbelastungen von ihm fernhalten, die ohne Reformen in Kauf zu nehmen wären. Dazu gehören insbesondere die Weiterentwicklung der Armee und die umfassende Reform der Altersvorsorge.