Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

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Verbesserung des Bundeshaushalts aufgenommen. Die Reihenfolge der Sparaufträge orientiert sich dabei grundsätzlich an der funktionalen Gliederung des Bundeshaushalts (nach Aufgabengebieten) sowie an der institutionellen Gliederung (nach Departementen), wobei kleinere Massnahmen zusammengefasst werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei den Entlastungsprogrammen 2003 (BBl 2003 5615) und 2004 (BBl 2005 759) sowie beim Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (BBl 2010 7059) bewährt.

• Einzelne Massnahmen bedingen eine Anpassung der zugrunde liegenden Rechtserlasse. Die zur Umsetzung notwendigen Gesetzesänderungen werden dem Parlament ebenfalls im Rahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorgelegt. Die Reihenfolge bei diesen Massnahmen richtet sich dabei grundsätzlich nach der Gliederung der Systematischen Sammlung des Bundesrechts.

Für beide Massnahmenkategorien folgt die Darstellung einem einheitlichen Aufbau: In einem zusammenfassenden Kasten werden zunächst die Ausgangslage, die im Finanzplan 2014-2016 vom 22. August 2012 eingestellten Mittel, die beantragten Kürzungen, die bereits umgesetzten Massnahmenteile sowie die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Dem zusammenfassenden Kasten schliessen sich weitere Erläuterungen an, deren Detaillierungsgrad sich im Wesentlichen nach der Höhe und der Bedeutung der Einsparung richtet.