Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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Beschreibung der Massnahme
Der Bund beteiligt sich an den Aufwendungen der Kantone für deren Universitäten gemäss Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 199932 in drei Formen: 85 Prozent der Mittel werden als Grundbeiträge an die Betriebsaufwendungen der Hochschulen ausgerichtet. Konkrete Projekte werden über Projektgebundene Beiträge (6,5%) und Investitionsbeiträge (8,5%) unterstützt. Mit den Grundbeiträgen, bei welchen die Kürzung von etwa einem Prozent vorgenommen wird, sollen in der Periode 2013-2016 – neben dem normalen Betrieb – die folgenden Ziele prioritär verfolgt werden: Nachwuchsförderung (breite Initiative zur Stärkung des Mittelbaus), Erhaltung der Ausbildungsqualität trotz anhaltendem Studierendenwachstum (Betreuungsverhältnisse), Konsolidierung und Optimierung der laufenden Reformen (Bologna) und Erhaltung der guten internationalen Positionierung.
Wegen der erwähnten Aufstockung durch das Parlament übersteigen die Kredite auch nach der beantragten Kürzung die Mittel gemäss BFI-Botschaft um insgesamt 31,3 Millionen (2013: +17 Mio.; 2014: +15,7 Mio.; 2015: +6,3 Mio.; 2016: −7,7 Mio.). Die mit den Kantonen bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft abgesprochene Höhe der Bundesbeiträge wird somit weiterhin übertroffen. Die Beiträge wachsen zudem mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 3,4 Prozent nach wie vor stärker als die Mittel, welche die Universitätskantone gemäss einer Umfrage der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für ihre Universitäten einsetzen (+3,1 % p.a.).
Die Ziele der BFI-Botschaft lassen sich mit den vorgesehenen Beiträgen verwirklichen, zumal sich der Zuwachs der Studierenden in dieser Beitragsperiode abschwächt.
32 SR 414.20