Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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BVET / A2310.0122 Qualitätssicherung Milch 1,0 1,0 1,0
Entlastungen total 58,2 58,2 58,2
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197437 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 11.
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 6: Befristung der Umschulungsbeihilfen bis 2016 in Artikel 86a Absatz 3 Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 199838.
Beschreibung der Massnahmen
Kürzung bei den Direktzahlungen
Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie dienen der Förderung der von der Gesellschaft verlangten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Für die Direktzahlungen wird ein mehrjähriger Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6 LwG festgelegt. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014- 2017 sind für die Direktzahlungen während 4 Jahren insgesamt rund 11,3 Milliarden bzw. rund 2,8 Milliarden pro Jahr vorgesehen. Die beantragte Kürzung von 50 Millionen jährlich kommt einer Mittelreduktion um 1,8 Prozent gleich. Sie soll anteilsmässig auf den gemäss Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehenen Beitragstypen umgesetzt werden. Die in der Botschaft vom 1. Februar 2012 enthaltene Mittelverteilung wird noch von den Korrekturen des Parlaments an der Agrarpolitik 2014- 2017 beeinflusst. Der Bundesrat wird daher die definitive Mittelverteilung im Rahmen der Ausführungsbestimmungen festlegen. Die Eröffnung der Anhörung zum Verordnungspaket AP14-17 ist nach Verabschiedung der Gesetzesänderungen durch das Parlament im Frühling/Sommer 2013 geplant. Gemäss aktueller Planung verteilen sich die für 2014 vorgesehenen Direktzahlungen wie folgt auf die einzelnen Instrumente:
Beitragstyp Betrag vor
in Mio.; 2014 KAP 2014
Versorgungssicherheitsbeiträge 1 093,5 Kulturlandschaftsbeiträge 511,0 Biodiversitätsbeiträge 295,0 Landschaftsqualitätsbeiträge 20,0 Produktionssystembeiträge 361,0 Ressourceneffizienzbeiträge 52,0 Übergangsbeiträge 477,9
Direktzahlungen total 2 810,4
Die Kürzungen haben einen Einfluss auf das bäuerliche Einkommen: Pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche ist im Durchschnitt mit einer Reduktion der Direkt-