Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

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bis zu diesem Zeitpunkt bewilligten Umschulungsbeihilfen laufen damit spätestens Ende 2016 aus. Entsprechend ist die mit der Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehene Verlängerung der Befristung bis ins Jahr 2019 nicht mehr in vollem Umfang nötig; sie soll mit einer Änderung von Artikel 86a Absatz 3 Landwirtschaftsgesetz auf Ende 2016 verkürzt werden. Damit die bis Ende 2013 bewilligten Umschulungsbeihilfen noch bis Ende der Laufzeit ausbezahlt werden können, bleiben Mittel im Umfang von 0,2 Millionen auf dem Kredit A2310.0341 Umschulungsbeihilfen eingestellt.

Reduktion der Beihilfen Viehwirtschaft und Pflanzenbau

Im Rahmen der Beihilfen Viehwirtschaft leistet der Bund u.a. Infrastrukturbeiträge an Geräte und Ausrüstungen von öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten im Berggebiet. Diese Infrastrukturbeiträge wurden in der Vergangenheit nur wenig beansprucht und können daher aufgehoben werden. Gleichzeitig werden die übrigen Stützungsinstrumente (Fleisch, Eier und Schafwolle) leicht reduziert, was mit Blick auf die verstärkte Marktausrichtung der Landwirtschaft vertretbar scheint. Mit den Beihilfen Pflanzenbau wird zum einen die Lagerhaltung von Obstsaftkonzentrat zum Ausgleich von jährlichen Produktionsschwankungen unterstützt. Zum andern leistet der Bund Beiträge an die industrielle Verarbeitung von inländischem Kern- und Steinobst zur Verringerung der Preisdifferenz zwischen inländischen und importierten Früchten. Die Mittelreduktion um 1 Million pro Jahr soll auf den Beiträgen zur Obstverwertung umgesetzt werden, wobei die konkrete Ausgestaltung in Absprache mit der Branche erfolgen wird.

Kürzung der Mittel für Bekämpfungsmassnahmen

Mit den Bekämpfungsmassnahmen soll die Einschleppung und Ausbreitung besonders gefährlicher pflanzlicher Schadorganismen in der Schweiz verhindert werden (z.B. Bekämpfung des Feuerbrands im Obstanbau). Der Bund beteiligt sich dabei am Aufwand der kantonalen Pflanzenschutzdienste. Dieser unterliegt je nach Witterungsbedingungen starken jährlichen Schwankungen. Abgesehen vom „Feuerbrandjahr 2007/08“ lag der durchschnittliche jährliche Aufwand des Bundes zur Unterstützung der Kantone in den vergangenen 10 Jahren bei rund 2,4 Millionen. Mit einer Kürzung um 1 Million werden die Mittel auf diesen Durchschnitt zurückgeführt. Im Vergleich zu diesem Durchschnittswert könnte der künftige Aufwand tendenziell zunehmen. Mit der Intensivierung des Welthandels steigt die Wahrscheinlichkeit, dass neue Schadorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Sollte künftig zudem das Auftreten eines besonders gefährlichen Schadorganismus zu einem überdurchschnittlichen Ansteigen des Aufwands der Kantone führen, so würde der Bundesrat auf diesem Kredit eine Mittelaufstockung beantragen und diese an anderer Stelle kompensieren.

Reduktion der Mittel für die „Qualitätssicherung Milch“

Der Bund leistet Beiträge an beauftragte Stellen für die Durchführung der Qualitätskontrolle der Milch. Mit der vorgeschlagenen Kürzung des Bundesbeitrags um 1 Million soll die Eigenverantwortung der Milchbranche für die Milchprüfung höher gewichtet werden.