Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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zahlungen um rund 50 Franken zu rechnen. Im Mittel erhält ein Landwirtschaftsbetrieb rund 900 Franken weniger Direktzahlungen. Die Ansätze für die einzelnen Beitragstypen werden wie bisher auch künftig in einer Verordnung des Bundesrates (Direktzahlungsverordnung) festgelegt sein.
Kürzung der Beiträge für das Beratungswesen
Im Bereich des landwirtschaftlichen Beratungswesens finanziert der Bund überregionale Beratungsdienste sowie die Beratungszentralen. Der Grossteil der Bundesmittel wird für die landwirtschaftliche Beratungszentrale AGRIDEA aufgewendet (9,5 Mio. p.a.), welche Beratungskräfte der Kantone und Organisationen sowie Forschungsinstitutionen unterstützt. Die Mittel zugunsten des landwirtschaftlichen Beratungswesens sollen gegenüber dem Finanzplan 2014-2016 um 0,5 Millionen reduziert werden. Da der Grossteil der Bundesmittel im Beratungswesen an die AGRIDEA ausgerichtet wird, werden die Kürzungen schwergewichtig diese Institution betreffen. Die Umsetzung wird eine Anpassung der Leistungsvereinbarung zwischen BLW und AGRIDEA zur Folge haben.
Stärkere Fokussierung der Mittel für die Pflanzen- und Tierzucht
Die Mittel werden aktuell für die Tierzucht (34,2 Mio.) und für die pflanzengenetischen Ressourcen (3,8 Mio.) eingesetzt. Die Tierzuchtbeiträge dienen der Verbesserung der Produktionsgrundlage und werden an anerkannte Zuchtorganisationen für klar umschriebene Leistungen ausgerichtet. In der Pflanzenzucht werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Pflanzengenetische Ressourcen“ Schweizer Landsorten inventarisiert, erhalten, beschrieben und für die nachhaltige Nutzung bereitgestellt. Die Einsparungen von insgesamt 3 Millionen werden wie folgt erzielt: Die Förderung der Pferdezucht wird – mit Ausnahme der Zucht von Freibergern – aufgehoben (Entlastung von 0,9 Mio.). Dies ist vertretbar, weil der Nutzen aus der Zucht von Sport- und Freizeitpferden hauptsächlich ausserhalb der Landwirtschaft entsteht. Die weitere Entlastung in der Höhe von 2,1 Millionen soll proportional auf die anderen geförderten Gattungen in der Tierzucht sowie auf Massnahmen für pflanzengenetische Ressourcen verteilt werden. Die Kürzung der Förderbeiträge in der Tierzucht führt dazu, dass die Züchterinnen und Züchter für die von anerkannten Zuchtorganisationen erbrachten Dienstleistungen mehr bezahlen müssen. Mit den künftig noch zur Verfügung stehenden Mitteln sollen in erster Linie die Führung von Herdebüchern sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen in der Rindvieh-, Kleinvieh-, Freiberger-, Honigbienen- und Neuweltkamelidenzucht mitfinanziert werden. Im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen soll das Schwergewicht künftig auf die Sicherstellung bestehender Sammlungen gelegt werden, weitere Massnahmen, wie z.B. Projekte zur nachhaltigen Nutzung werden zurückgestellt.
Abschaffung der Umschulungsbeihilfen
Die Umschulungsbeihilfen wurden mit der Agrarpolitik 2007 im Jahr 2004 eingeführt, um ausstiegswilligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern zu ermöglichen, eine qualifizierte, ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen. Seither haben rund zwei Dutzend Bäuerinnen und Bauern vom Angebot Gebrauch gemacht und sich in einen anderen anerkannten Beruf umgeschult. Da die Umschulungsbeihilfen nur wenig beansprucht wurden, sollen sie aufgehoben werden. Dazu soll auf Verordnungsstufe die Bewilligung neuer Beiträge auf Ende 2013 befristet werden. Die