Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 34Fedlex · Rapport sur les résultats
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Im Grundsatz begrüssen wir, dass auf nationaler Ebene mehr für die Qualitätssiche- SH rung, die Erhöhung der Patientensicherheit und die Beurteilung der medizinischen Leistungen im Rahmen von Health Technology Assessment unternommen werden soll. Zur Begründung sowie zu weitergehenden Ausführungen verweisen wir auf die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direkteren GDK, der wir uns anschliessen, namentlich auch in Bezug auf die Kritik an der vorgesehenen Finanzierung.
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst, dass der Bundesrat die Absicht hat, auf BE nationaler Ebene und umfassend massgeblich mehr für die Qualitätssicherung, Erhöhung der Patientensicherheit und die Beurteilung der medizinischen Leistungen im Rahmen von Health Technology Assessment (HTA) zu tun. Für die notwendigen Qualitätsverbesserungen im Schweizer Gesundheitswesen mit flächendeckend umsetzbaren Programmen, Massnahmen, Kriterien und Methoden sowie einer grösseren Transparenz ist ein massgeblicher Schub nach vorne nötig. Der Regierungsrat unterstützt daher die Gesetzesvorlage und die Schaffung des nationalen Zentrums.
Dabei erachtet es der Regierungsrat als wichtig, dass die flächendeckenden Massnahmen zur Stärkung der Qualität und zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit den gesamten Behandlungsprozess, so auch die ambulante Versorgung, Spitex und Pflegeheime einschliessen. Dies auch im Kontext der sich verkürzenden Aufenthaltsdauer im Spital und des Aspekts zunehmender Spezialisierung. Vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten ist es nötig, dass mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um bestehende und neue Leistungen zu überprüfen, damit die Vorteile von Innovationen genutzt und gleichzeitig die Verschwendung von Mitteln für nachgewiesene unnütze und unwirtschaftliche Leistungen vermieden werden können.
Die gewählte Organisationsform des vom Bundesrat vorgeschlagenen Zentrums in Form einer öffentlichen Anstalt mit klar eingegrenzter Aufgabenerfüllung erachtet der Regierungsrat als geeignet. Um die Akzeptanz zu erhöhen und die Chancen für eine partnerschaftliche, wirksame Umsetzung der qualitätsverbessernden Massnahmen zu steigern, ist der verbindliche Einbezug aller Akteure zentral. Mit dem vorliegenden Entwurf ist jedoch eine angemessene Vertretung aller Akteure nicht möglich. Der Regierungsrat fordert daher, dass die Kantone und die weiteren Akteure verbindlich in die Steuerung des Zentrums einbezogen werden. Insbesondere erachtet der Regierungsrat einen Einbezug der Kantone vor allem bei der Themenpriorisierung und Wahl der Indikationen zur Qualitätsüberprüfung als zwingend. Ebenso erscheint dem Regierungsrat eine Mitwirkungsmöglichkeit der Kantone bei den nationalen Programmen und Projekten angezeigt (im Rahmen von Hearings, Workshops und Vernehmlassungen).
Ausserdem erscheint dem Regierungsrat die vorgesehene Möglichkeit des Zentrums, Drittmittel entgegenzunehmen und gewerbliche Leistungen zu erbringen, nicht ganz unproblematisch. Dem Bundesrat soll daher die Aufgabe übertragen werden, zur Verhinderung von Interessenskonflikten Ausführungsbestimmungen zu erlassen oder zumindest das vorgesehene Reglement zu genehmigen.
Zudem erscheint dem Regierungsrat eine Aufgaben- und Rollenklärung zwischen allen Akteuren zentral, insbesondere auch zwischen Bund und Kanton, wenn es darum geht regulatorische Konsequenzen zu ziehen und konkrete Auswirkungen auf die Versorgungsplanung einzuschätzen. Dabei befürwortet der Regierungsrat, dass die Aufgaben mit hoheitlichem und regulierendem Charakter nicht an das Zentrum gehen. Allerdings ist klar aufzuzeigen, wie die Umsetzung verschiedenster Aufgaben praxisrelevant erfolgen kann.
Ein weiterer Punkt, den es zu klären gilt, ist die Zusammenarbeit der bereits im Qualitätsbereich tätigen Akteure. Es erscheint zweckmässig und ressourcensparend, diese ganz oder teilweise ins neue Zentrum zu integrieren. Damit auf der Erfahrung des Swiss Medical Board aufgebaut werden kann, würde der Regierungsrat es begrüssen, wenn der Bund dem Board einen ständigen Leistungsauftrag für die Aufgaben im Bereich HTA erteilt.
Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der Regierungsrat dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates zu und begrüsst, dass die Kantone nicht in die Mitfinanzierungspflicht genommen werden.