Rapporto sui risultati
Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine
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Wir begrüssen, dass der Bund beabsichtigt, die Qualitätsanstrengungen und Programme für H+ die Patientensicherheit in der Schweiz weiter zu stärken und hierfür zusätzliche Mittel zu sprechen.
Das vorgeschlagene Qualitätszentrum ist dazu aber nicht notwendig, kontraproduktiv und bindet unnötig Ressourcen. Der Bund soll auf das Zentrum verzichten und stattdessen mit den vorgesehenen Mitteln die Anstrengungen der Leistungserbringer koordinieren, weitere Programme unterstützen und die heute schon vorhandenen Institutionen stärken. Eine Ergänzung des Art. 58 Abs. 4 KVG (neu) würde hierzu genügen. Ansonsten lehnt H+ die Vorlage ab und weist sie zurück.
Allgemeine Würdigung der Gesetzesvorlage
Die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen sehen in Qualität und Patientensicherheit ihre ureigene Aufgabe und Pflicht. Sie leisten bereits viel Qualitätsarbeit und Massnahmen zur Qualitätsverbesserungen. So bestehen z.B. der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) für Qualitätsmessungen und Transparenz sowie die Stiftung Patientensicherheit Schweiz für praxisorientierte und breit akzeptierte Programme, Ausbildungen etc. Aus Sicht der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen haben die Leistungserbringer beträchtliche Fortschritte in der Qualität und Patientensicherheit gemacht.
Hingegen fehlen heute allgemeingültige Definitionen, verbindliche Ziele und Verantwortlichkeiten. Der Bund hätte im aktuellen KVG bereits alle Rechte, Qualitätsmassnahmen zu ergreifen (Art. 58 KVG) und Leistungen zu bewerten (Art. 33 KVG). Diese Rechte hat er bisher aber kaum genutzt. Viele dieser gesetzlichen Aufgaben, z.B. die Auswertung von Daten, das Ergreifen von Qualitätsmassnahmen und der Entscheid über die Finanzierung umstrittener Leistungen sollen gemäss vorliegender Gesetzesvorlage auch in Zukunft Angelegenheit des BAG, bzw. des Departements des Innern bleiben. Im Rahmen der Programme wie progress! der Stiftung Patientensicherheit Schweiz unterstützt das BAG die Leistungsbringer bereits.
Die Gesetzesvorlage und der Vorschlag eines vom Bund geführten Qualitätszentrums beinhalten aus unserer Sicht insbesondere folgende Schwächen:
- Das Zentrum soll gemäss erläuterndem Bericht in Bereichen aktiv werden, wo heute schon Strukturen bestehen und Programme laufen (nosokomiale Infekte, Medikationssicherheit, Eingriffsverwechslungen). Der Bund sollte wenn schon das Augenmerk auf Bereiche richten, die im Bereich Qualität und Patientensicherheit noch nichts erarbeitet haben, nicht bestehende Strukturen und Aufbauarbeiten gefährden.
- Das Zentrum wird als fachlich beratendes Gremium verstanden. Wie das Zusammenspiel mit Behörden und Leistungserbringern in der Realität aussehen soll, ist unklar.
- Essentielle Aspekte wie z.B. der Einbezug von Patientinnen und Patienten, der Austausch mit der Zivilgesellschaft oder die Ausbildung dürfen nicht zu kurz kommen und sind im Gesetz nicht berücksichtigt.
- Der Top-Down Ansatz steht im Kontrast mit der dezentralen Organisation des Gesund-heitswesens in der Schweiz, in welchem insbesondere die Kantone als wichtige Gesundheitspartner eine zentrale Rolle spielen. Für die Patientensicherheit von entscheidender Bedeutung sind die Nähe zum klinisch-pflegerischen Alltag, sowie Unabhängigkeit und Neutralität, um eine echte Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft bei den Leistungserbringern zu erreichen. Letztere sind essentiell, um ein tatsächliches Commitment, und nicht nur eine Scheinkooperation und -konformität zu erhalten. Eine Bundesorganisation, die Qualitäts- und Patientensicherheitsprogramme erarbeiten will, ohne von den davon betroffenen Praktikerinnen und Praktikern getragen zu werden, hat weit grössere Akzeptanzprobleme als die heute bestehenden Organisationen, bei denen die betroffenen Akteure direkt beteiligt sind. Alle Massnahmen müssen letztlich von den Praktikerinnen und Praktikern umgesetzt wer-den, damit sie wirksam sind.
- Der erläuternde Bericht (Seite 3) erwähnt, dass die Prozesse und Rollen der bisherigen Akteure unverändert bleiben sollen. Dies wird mitnichten so sein. Beispielsweise würde die Stiftung Patientensicherheit in ihrer Existenz gefährdet, wenn der Bund in seinem Qualitäts-zentrum neu die Patientensicherheitsprogramme realisieren will, die heute von der Stiftung geführt werden. Zudem müsste damit gerechnet werden, dass sich heute aktive Akteure zu-rückziehen und auf das Bundeszentrum warten, statt sich selber weiterhin zu engagieren. Die im Vorfeld