Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Zusammenfassend ist die Vorlage unseres Erachtens zu wenig zielgerichtet und ermöglicht einen zu grossen Interpretationsspielraum ohne klar ersichtlichen Mehrwert. Insbesondere gilt dies für das Qualitätszentrum. Die vorgesehenen Mittel und das Know-how können durch eine Stärkung der heute vorhandenen Programme und Strukturen viel besser gebündelt und eingesetzt werden.

Detailbemerkungen zum Erläuternden Bericht

Die aufgelisteten Qualitätsprobleme werden grösstenteils bereits von bestehenden Partnern im Gesundheitswesen angegangen (S. 8), z.B. nosokomiale Infekte, Medikationssicherheit, Sicherheit bei invasiven Interventionen. Kapitel 1.3 zeigt die bisherigen Aktivitäten der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen auf.

Die erwähnte Lösungsansätze aus dem internationalen Umfeld und die Umsetzung von Qualitätsprogrammen aus dem Ausland können wie bis anhin der Stiftung für Patientensicherheit übertragen werden (S. 9).

Die Stiftung für Patientensicherheit (S. 16) hat über die letzten zehn Jahre beste Aufbauarbeit geleistet und das Vertrauen der Partner und Leistungserbringen gewonnen. Im Bereich der Patientensicherheit hat der Bund mit der Stiftung einen strategischen Partner, dem er Projekte übertragen kann. Wir schätzen die Unterstützung der Pilotprogramme der Stiftung durch das BAG und sehen dieses Modell auch für künftige Projekte als das geeignetste.

Was der Bund bis anhin bezüglich der Mortalitätsdaten (S. 17) getan hat, ist für die Öffentlichkeit nicht dienlich. Denn die Sterberaten sagen bezogen auf einen einzelnen Betrieb nichts direkt über die Qualität der erbrachten Leistungen aus und können auch nicht ohne weiteres mit-einander verglichen werden. Das Heranziehen dieser Sterberaten als direkt vergleichbarer Qualitätsindikator ist irreführend und nicht zulässig, da je nach Spitalangebot und Patientenmix die Mortalität unterschiedlich ausfallen. Eine hohe Mortalität für eine bestimmte Behandlung lässt nicht zwangsläufig auf eine schlechte Behandlungsqualität schliessen. Die Ergebnisse der Mortalitätsstatistiken können durchaus durch die Fachleute genutzt werden, müssen aber differenziert und mit der notwendigen Vorsicht interpretiert werden.

Peer Review-Verfahren (S. 17) können dazu beitragen, die Lücke im PDCA-Qualitätszyklus zu schliessen und den gesetzlichen Forderungen nach Massnahmen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität nachzukommen. Peer Reviews sind ein betriebsinternes Verfahren, das basierend auf der Analyse von statistischen Auffälligkeiten die Ausarbeitung von effektiven Verbesserungsmassnahmen in der Leistungserbringung an den Patienten zum Ziel hat. Das Verfahren basiert auf der intrinsischen Motivation und Teilnahme der Betriebe und deren Mitarbeitenden. Erklärt der Regulator das „Peer Review“-Verfahren für obligatorisch und legt er dazu noch die Rahmenbedingungen und Spielregeln fest, dann ist dies nicht mehr ein Peer Review, sondern eine externe Kontrolle. Das Verfahren ist deshalb nicht als externes Steuerungsinstrument geeignet, wenn es seine gewünschte Wirkung entfalten soll.

Bei der Erhebung und Publikation von Qualitätsindikatoren haben sich die Partner zu einer sehr guten Kompromisslösung gefunden. Nach aufwändigen Aufbauarbeiten funktioniert heute der ANQ gut, ist breit akzeptiert und kommt mittlerweile auch den gesetzlichen Forderungen nach Transparenz pro Institution nach. Dieses Beispiel zeigt klar auf, dass auch ohne strukturelle Grundlagen seitens des Bundes nationale Lösungen zur Qualitätssicherung entstehen können.

H+ steht für diese Transparenz bei der Qualität der Spitäler. Dabei müssen aber Berichtszahlen korrekt abgebildet und mit den Beurteilungen der Spitäler versehen werden. H+ publiziert seit 2008 glaubwürdige und sinnvolle Spital-Informationen auf der Website www.spitalinformation.ch und pflegt insbesondere die nationale Vorlage des Qualitätsberichts, womit sichergestellt ist, dass die Berichtserstattung zur Qualität (Struktur- und Ergebnisqualität) schweizweit einheitlich und leserfreundlich erfolgt.

Hauptziel ist die Qualitätsverbesserung in den Spitäler (S. 18).

Kapitel 1.6 zeigt die Schwächen des heutigen Systems auf. Dass im ambulant-ärztlichen Bereich noch keine Qualitätsverträge zustande gekommen sind, entspricht den Tatsachen. Des-halb sollte sich der Bund wenn schon hierauf konzentrieren und nicht bestehende Arbeiten und Organisationen kritisieren oder gar gefährden. Der Bund hat vom Recht, Qualitätsanforderungen zu verordnen, noch nie Gebrauch gemacht und den Akteuren im Gesundheitswesen bisher nie mitgeteilt, was er genau von ihnen erwartet.

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