Rapporto sui risultati
Consultazione 2013/106: Revisione dell'Ordinanza del DFI concernente le derrate alimentari geneticamente modificate (ODerrGM) · 187 pagine
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Organizzazione Parere Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt" bei zusammengesetzten Produkten
Die Migros" lehnt die Lockerung der Anforderungen an die Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt" aus folgenden Gründen ab:
Die Migros ist generell gegen eine Auslobting der GVO-Freiheit auf dem Produkt. Entsprechend ;sind wir auch gegen eine Lockerung, die eine, solche Auslobung erleichtern würde. Denn damit würde vom Grundsatz, wonach keine Selbstverständlichkeit ausgelobt werden darf, abgewichen. Dies kann zu Verwirrung und Konsumententäuschung führen.
Die 75 Prozent-Regelung Ist äusserst komplex- und für Konsumentinnen und Konsumenten kaum nachvollziehbar.
Auch hier hält es. die Migros für eine Angelegenheit der Branche, andere Kommunikationsmassnahmen zu finden, um die GVO-Freiheit in der Schweiz zu vermitteln.
Fazit
Die Migros lehnt sowohl eine Deklaration der Fütterung mit GVO-freien Futterpflanzen, wie eine Lockerung der Kriterien für eine Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt" ab. Sollte die Verordnung wie vorgeschlagen angepasst werden, wird die Migros nach heutiger Einschätzung auf eine entsprechende freiwillige Auslobung auf der Produkteverpackung verzichten.
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1 Zum Einsatz kommen aber Futterzusatzstoffe und Vitamine, die zwar keine gentechnisch veränderten Organsimen enthalten, aber mit Hilfe solcher hergestellt wurden
2 Die zum Einsatz kommenden Futterzusatzstoffe und Vitamine, die zwar keine gentechnisch veränderten Organsimen enthalten, aber mit Hilfe solcher hergestellt wurden, finden in der Charta keine explizite Erwähnung.
COOP Coop hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Branche, tierische Produkte entsprechend zu deklarieren, wenn während ihrer Herstellung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen zum Einsatz kamen. Aus unserer Sicht erfüllt der vorliegende Entwurf die Anforderungen an eine glaubwürdige und transparente Auslobungsgrundlage nicht.
Hauptanliegen Coop
1. Die Vorlage entspricht nicht unserer Vorstellung einer Gesetzesgrundlage. Sie bietet keine glaubwürdige, transparente und praxisorientierte Grundlage für eine GVO-frei Auslobung.
2. Das Wording „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ erachtet die IG DHS als unverständlich und nicht konsumentenfreundlich.
3. Entscheidende Bestimmungen in Bezug auf die Geltungsdauer der GVO-freien Fütterung und der Anwendung der Auslobung bei explizitem Verzicht auf GVO-kritische Futterpflanzen fehlen.
4. Die Bestimmungen bezüglich der Rohstoffanteile am Produkt sind bei verarbeiteten Produkten schwierig umsetzbar und verwässern die Auslobungskriterien.
1. Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage
Nach Einschätzung von Coop ist die Schweizer Bevölkerung gegenüber gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln