Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/146: Ordinanza sull'adeguamento delle strutture tariffali nell'assicurazione malattie · 84 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 46Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

comme Ia position concernant Ia consultation de base (00.0010) – à l’unité fonctionnelle

« salle de consultation » devrait être modifiée, afin que l’activité de médecine de pre-

mier recours effectués par les services d’urgence des hôpitaux soit également revalori-

sée. Depuis plusieurs années, l’on constate en effet un transfert important de l’activité

de médecine de premier recours des cabinets médicaux vers les urgences préhospita-

lières.

Mit der nun vorgesehenen Anpassung – eine finanzielle Aufwertung der intellektuellen ZG ärztlichen Leistung ausschliesslich bei den Grundversorgenden mit eigener Arztpraxis –

wird jedoch eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Ärzteschaft geschaffen, da die

intellektuelle ärztliche Leistung aller übrigen Ärztinnen und Ärzte nicht aufgewertet, je-

doch zweifellos auch von diesen erbracht wird. Diese Ungleichbehandlung – davon sind

wir überzeugt – wird einen Kostenschub auslösen, da eine tiefere Entschädigung der

technischen Leistungen durch deren mengenmässige Ausweitung zu kompensieren

versucht werden wird.

Partiti politici

Enfin, dans les régions périphériques notamment, Ia visite à domicile est une prestation SPS spécifique du médecin de famille que le projet d’ordonnance ne permet pas de revalori-

ser. Le PS demande une adaptation dans ce sens.

Organizzazioni della sanità pubblica

Es steht für die FMH ausser Frage, dass die intellektuelle Leistung der Hausärzte, wie FMH auch die aller anderen Fachdisziplinen im TARMED sachgerecht bewertet sein muss.

Eine Zuschlagsposition ohne konkrete Definition der damit abgegoltenen Kostenele-

mente kann aber höchstens als Übergangslösung dienen, da ihr die gesetzlich ver-

langte Sachgerechtigkeit fehlt.

Kurze Arztbesuche beim Grundversorger werden massiv teurer: Es kommt somit zu ei-

ner unterschiedlichen Bewertung gleicher Leistungen von unterschiedlichen Fachspezi-

alisten, welche tariftechnisch nicht klar begründet ist.

Bei (jungen) gesunden Patienten liegen die Arztkosten pro Jahr oft unter der gewählten

Franchisegrenze. Kurze Konsultationen werden in diesem Falle oft selber bezahlt und

somit auch die zusätzlichen 11 Taxpunkte bei jedem Arztbesuch. Die Rechnungen der

für die Gegenfinanzierung gekürzten „günstigeren“ Spezialleistungen hingegen werden

weiterhin fast vollständig den Kassen zur Vergütung zugestellt.

Une revalorisation par une position additionnelle peut constituer tout au plus une solu- KKA / AEGLU tion transitoire et doit être remplacée impérativement et au plus vite par une représen-

tation correcte de l'activité du médecin de premier recours dans la structure tarifaire.

Indication: la prise de position de l’AEGLU est identique à celle de la CCM.

(…) sollten die Berechnungen gemäss den Erläuterungen vom 16. Dezember 2013 GDK nochmals überprüft werden. Eine Unterschätzung des Volumens ist bei dieser Methode

durchaus möglich z.B.

- aufgrund der Anreize zur vermehrten Abrechnung von Grundkonsultationen;

- unterschätzte Anzahl Grundkonsultationen;

- unzutreffende Zuteilung der Positionen nach Versorgergruppen im Datenpool;

- wegen Grundbehandlungen, die von den Versicherten nicht eingegeben wer-

den, weil sie bisher noch unterhalb der Franchise des ganzen Jahres lagen.

Allerdings beginnen immer mehr Spitäler – auch aufgrund der fehlenden Abdeckung

von Notfalldiensten während der Nacht und an Wochenenden durch die Hausärzte –

Grundversorgerpraxen an das Spitalambulatorium anzubinden, welche dann als Arzt-

praxis funktionieren. Deren Leistungen werden über das Spital abgerechnet. Wenn dort

Hausärzte tätig sind, sollten deren Leistungen auch zuschlagsberechtigt sein.

Weiter verletzt der Bundesrat mit seinem Eingriff die Rechtsgleichheit, indem er die neu PKS geschaffene Tarifposition 00.0015 nur gerade bei den Hausärzten, nicht aber in den

Spitalambulatorien zur Anwendung bringen will. Die Auswahl der 11 Taxpunkte muss

als willkürlich resp. allein auf der Umlegungsabsicht der vorgegebenen 200 Mio. fus-

send angesehen werden, was inakzeptabel ist.

Auch erachten wir die Zuschlagsposition für hausärztliche Leistungen auf die ersten fünf VSAO Minuten für problematisch: Es werden Anreize gesetzt, möglichst viele PatientInnen

„durchzuschleusen“.