Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
comme Ia position concernant Ia consultation de base (00.0010) – à l’unité fonctionnelle
« salle de consultation » devrait être modifiée, afin que l’activité de médecine de pre-
mier recours effectués par les services d’urgence des hôpitaux soit également revalori-
sée. Depuis plusieurs années, l’on constate en effet un transfert important de l’activité
de médecine de premier recours des cabinets médicaux vers les urgences préhospita-
lières.
Mit der nun vorgesehenen Anpassung – eine finanzielle Aufwertung der intellektuellen ZG ärztlichen Leistung ausschliesslich bei den Grundversorgenden mit eigener Arztpraxis –
wird jedoch eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Ärzteschaft geschaffen, da die
intellektuelle ärztliche Leistung aller übrigen Ärztinnen und Ärzte nicht aufgewertet, je-
doch zweifellos auch von diesen erbracht wird. Diese Ungleichbehandlung – davon sind
wir überzeugt – wird einen Kostenschub auslösen, da eine tiefere Entschädigung der
technischen Leistungen durch deren mengenmässige Ausweitung zu kompensieren
versucht werden wird.
Politische Parteien
Enfin, dans les régions périphériques notamment, Ia visite à domicile est une prestation SPS spécifique du médecin de famille que le projet d’ordonnance ne permet pas de revalori-
ser. Le PS demande une adaptation dans ce sens.
Organisationen des Gesundheitswesens
Es steht für die FMH ausser Frage, dass die intellektuelle Leistung der Hausärzte, wie FMH auch die aller anderen Fachdisziplinen im TARMED sachgerecht bewertet sein muss.
Eine Zuschlagsposition ohne konkrete Definition der damit abgegoltenen Kostenele-
mente kann aber höchstens als Übergangslösung dienen, da ihr die gesetzlich ver-
langte Sachgerechtigkeit fehlt.
Kurze Arztbesuche beim Grundversorger werden massiv teurer: Es kommt somit zu ei-
ner unterschiedlichen Bewertung gleicher Leistungen von unterschiedlichen Fachspezi-
alisten, welche tariftechnisch nicht klar begründet ist.
Bei (jungen) gesunden Patienten liegen die Arztkosten pro Jahr oft unter der gewählten
Franchisegrenze. Kurze Konsultationen werden in diesem Falle oft selber bezahlt und
somit auch die zusätzlichen 11 Taxpunkte bei jedem Arztbesuch. Die Rechnungen der
für die Gegenfinanzierung gekürzten „günstigeren“ Spezialleistungen hingegen werden
weiterhin fast vollständig den Kassen zur Vergütung zugestellt.
Eine Besserstellung über eine Zuschlagsposition kann höchstens eine Übergangslö- KKA / AEGLU sung sein und muss zeitnah und zwingend durch korrekte Abbildung der Tätigkeit der
Grundversorger in der Tarifstruktur abgelöst werden.
Hinweis: Die Stellungnahme der AEGLU ist deckungsgleich mit der Stellungnahme
der KKA.
(…) sollten die Berechnungen gemäss den Erläuterungen vom 16. Dezember 2013 GDK nochmals überprüft werden. Eine Unterschätzung des Volumens ist bei dieser Methode
durchaus möglich z.B.
- aufgrund der Anreize zur vermehrten Abrechnung von Grundkonsultationen;
- unterschätzte Anzahl Grundkonsultationen;
- unzutreffende Zuteilung der Positionen nach Versorgergruppen im Datenpool;
- wegen Grundbehandlungen, die von den Versicherten nicht eingegeben wer-
den, weil sie bisher noch unterhalb der Franchise des ganzen Jahres lagen.
Allerdings beginnen immer mehr Spitäler – auch aufgrund der fehlenden Abdeckung
von Notfalldiensten während der Nacht und an Wochenenden durch die Hausärzte –
Grundversorgerpraxen an das Spitalambulatorium anzubinden, welche dann als Arzt-
praxis funktionieren. Deren Leistungen werden über das Spital abgerechnet. Wenn dort
Hausärzte tätig sind, sollten deren Leistungen auch zuschlagsberechtigt sein.
Weiter verletzt der Bundesrat mit seinem Eingriff die Rechtsgleichheit, indem er die neu PKS geschaffene Tarifposition 00.0015 nur gerade bei den Hausärzten, nicht aber in den
Spitalambulatorien zur Anwendung bringen will. Die Auswahl der 11 Taxpunkte muss
als willkürlich resp. allein auf der Umlegungsabsicht der vorgegebenen 200 Mio. fus-
send angesehen werden, was inakzeptabel ist.
Auch erachten wir die Zuschlagsposition für hausärztliche Leistungen auf die ersten fünf VSAO Minuten für problematisch: Es werden Anreize gesetzt, möglichst viele PatientInnen
„durchzuschleusen“.