Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

7.4 Regulierungskosten pro Fall und Handlungspflicht, differenziert nach Segment

Folgend werden die Regulierungskosten pro Fall und Handlungspflicht, differenziert nach Segmenten, präsentiert. Eine detaillierte Übersicht findet sich in Anhang IV.

d) HP 1.0: Ausfüllen / Einreichen des Bewilligungsgesuchs (Initialkosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

3

Bruttokosten = Nettokosten

CHF 672

Diese Kosten beinhalten Suchkosten der geforderten Informationen sowie das anschliessende Ausfüllen und Einreichen des Bewilligungsgesuches. Die Expertenschätzungen ergaben im Median,

dass dafür rund 12 Stunden aufgewendet werden. Es wurde mit einem Standardwert gerechnet, weil angenommen wird, dass die Betriebsgrösse und -Komplexität die Höhe dieser Kosten nur bedingt beeinflusst. Die massgeblich kostentreibenden Handlungspflichten, welche im Rahmen des Bewilligungsprozesses anfallen, werden nachfolgend differenziert erfasst und falls nötig nach Segmenten unterschieden.

e) HP 2.0: FINMA-Bewilligungsgebühren (Initialkosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

Bruttokosten = Nettokosten Bruttokosten = Nettokosten Bruttokosten = Nettokosten CHF 7‘500 CHF 16‘250 CHF 25‘000

Gemäss FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung (FINMA-GebV) betragen die initialen Gebühren für eine Bewilligungsverfügung für Vermögensverwalter KAG zwischen CHF 4‘000 und

CHF 40‘000. Es wird angenommen, dass dieser Gebührenrahmen auch für den Bewilligungsprozess von UVV als Richtwert gilt. Jedoch werden sich die (potentiellen) Bewilligungsgebühren für kleinere UVV eher am unteren Rand des Gebührenrahmens bewegen (rund CHF 7‘500), wobei mittelgrosse und grössere UVV tendenziell höhere Bewilligungsgebühren in Kauf nehmen müssen (rund CHF 16‘250 bis CHF 25‘000).

3 Nettokosten = eigentliche Regulierungskosten (vgl. Punkt „Kostenrechnung“ unter Ziff. 5.2) Institut für Verwaltungs-Management Seite 24 von 57