Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 20Fedlex · Rapporto esplicativo

Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

7. Regulierungskostenanalyse

7.1 Einleitung

Im Fokus der Regulierungskostenanalyse stehen (potentielle) formelle Handlungspflichten, die sich aus einer prudentiellen Überwachung der UVV ergeben könnten (z.B. Bewilligungs- und laufende Aufsichtspflichten, Aufsichtsabgaben). Aufgrund offener Detailfragen zur geplanten institutionellen Aufsicht von UVV, die im Rahmen einer Gesetzesverordnung festgelegt werden müssen (z.B. Bewilligungsgebühren), mussten im Rahmen der Analyse Annahmen getroffen werden, welche die Aussagekraft der Studie – und insbesondere der Kostenanalyse – massgeblich beeinflussen. Gewisse Handlungspflichten (z.B. Gebühren) werden deshalb auf Basis bereits bestehender gesetzlicher Bestimmungen für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (KAG) abgeleitet, welche im Falle einer aufsichtsrechtlichen Unterstellung auch für UVV gelten könnten. Gemäss Vernehmlassungsentwurf FINIG sind gewisse regulatorische Erleichterungen vorgesehen (z.B. „Grandfathering“), welche – so weit wie möglich – in der Kostenberechnung oder in Bezug auf die Erhebung der Fallzahlen mitberücksichtigt wurden. Trotzdem repräsentiert folgende Kostenschätzung einen tendenziell hohen, oberen Regulierungskostenrahmen.

Weitere Annahmen beziehen sich auf die potentiellen Kosteneinflussfaktoren, welche im nachfolgenden Kapitel (Ziff. 7.2) diskutiert werden. Andere Parameter bleiben weiterhin unklar. Insbesondere ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar, wie viele bewilligungspflichtige UVV auch tatsächlich ein Gesuch einreichen werden (Konsolidierung der Branche, Rückzug aus dem Vermögensverwaltungsgeschäft hin zu einer reinen Anlageberatung). Dies beeinflusst primär die Summe der Regulierungskosten, nicht aber die Kosten pro Fall. Aus diesem Grund wurden die Kosten pro Fall und differenziert nach Segmenten erhoben. Diese Kosten drücken aus, welche potentiellen Kosten (Initialkosten und jährlich wiederkehrende Kosten) für einen UVV anfallen, sofern er sich einer laufenden, prudentiellen Aufsicht unterstellt.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 20 von 57