Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

7.3 Kostenarten

Im Rahmen der Kostenanalyse können nicht sämtliche in Tabelle 2 präsentierten Kosteneinflussfaktoren berücksichtigt werden, weil sie entweder statistisch schwer erfassbar sind (z.B. Reifegrad Managementsysteme, Art und Komplexität der angebotenen Dienstleistungen, Qualifikation Mitarbeitende), nur im Zusammenhang mit isolierten Handlungspflichten von Bedeutung sind (z.B. Kapitalausstattung, Outsourcing-Aktivitäten) oder ereignisbasiert (z.B. Anzahl bewilligungspflichtige Mutationen) auftreten. Hingegen ist die Betriebsgrösse (Anzahl Beschäftigte) statistisch ermittelbar und scheint über verschiedene Handlungspflichten hinweg ein relevanter Kosteneinflussfaktor zu sein. Zudem darf angenommen werden, dass die Betriebsgrösse mit anderen Kosteneinflussfaktoren (z.B. Art und Komplexität der Dienstleistungen, verwaltete Vermögen, Bruttoerträge) tendenziell positiv korreliert. Im Rahmen der Kostenanalyse wird deshalb zwischen grössenabhängigen und

-unabhängigen Handlungspflichten unterschieden. Zudem gilt es zwischen einmaligen und wiederkehrenden Kosten zu differenzieren (vgl. Tabelle 3).

Grössenabhängige Kosten: Einzelne Handlungspflichten (z.B. Bewilligungsgebühren, Bewilligungsprüfung, persönliche und organisatorische Bewilligungsvoraussetzungen) verursachen Kosten, welche in der Tendenz eine Funktion der organisationalen Komplexität (z.B. Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Cross-Border-Geschäfte, Anlagevolumen, usw.) darstellen. Es ist zu erwarten, dass mit zunehmender organisationaler Komplexität auch die Kosten der genannten Handlungspflichten steigen. Für diese Handlungspflichten wurde mit differenzierten Basiswerten gerechnet und die Regulierungskosten nach Segmenten unterschieden.

Grössenunabhängige Kosten: Andere Handlungspflichten verursachen Kosten, welche unabhängig von der organisationalen Komplexität anfallen (z.B. Ausfüllen/Einreichen der Bewilligungsunterlagen, finanzielle Bewilligungsvoraussetzungen). Für diese Handlungspflichten wurde mit einem Standard-Basiswert (Mittelwert vom Median der Experteninterviews) gerechnet und die Kosten nicht nach Segmenten unterschieden.

Laufende Kosten: Gewisse Handlungspflichten, insbesondere im Zusammenhang mit der laufenden, prudentiellen Aufsicht (z.B. jährliche Aufsichtsprüfung und Aufsichtsabgaben) generieren i.d.R. jährlich wiederkehrende Kosten wie z.B. in Form von Prüfungshonoraren oder Aufsichtsabgaben.

Mögliche Regulierungsvorhaben haben insbesondere auf die damit verbundenen laufenden Kosten zu fokussieren, weil diese eine für unbestimmte Zeitdauer nachhaltige finanzielle Belastung der Unternehmen darstellen.

Initialkosten: Gewisse Handlungspflichten (z.B. Bewilligungsgebühren, Bewilligungsprüfung, Dokumentations- und Nachweiskosten in Bezug auf IKS, Compliance und Risikomanagement) generieren einmalige, nicht wiederkehrende Zulassungskosten. In diesem Zusammenhang reflektieren Initialkosten einen (einmaligen) Preis im Austausch für ein bestimmtes Gut oder Dienstleistung, namentlich die staatliche Bewilligung zur Aus- bzw. Weiterführung des externen Vermögensverwaltungsgeschäftes. Mit Inkrafttreten einer neuen Regulierung sind Initialkosten meist substanziell und unumgänglich, aber insbesondere für Betriebe jüngerer Natur und langfristigen Existenzabsichten verkraftbar, weil die Kosten anteilsmässig auf die zukünftigen Betriebsjahre aufgeteilt werden können.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 22 von 57