Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

e) Nutzen der Regulierung für die Vermögensverwalter – Betriebsführung, Qualitätssicherung und Rechenschaft

Während einige Stellungnahmen vor allem für die kleinen UVV überbordende Bürokratie und hohe Kosten befürchten, die letztlich sogar zur Verdrängung aus dem Markt führen könnte, ergeben sich für UVV aus der Regulierung durchaus auch erkennbare Nutzenaspekte aus der verbesserten Betriebsführung, Qualitätssicherung und Rechenschaft gegenüber dem Kunden. Aus einigen im Zuge der Kostenabschätzung geführten Interviews ist zu entnehmen, dass die prudentielle Aufsicht hilft, das Tagesgeschäft effizienter und effektiver zu erledigen. Die geforderte Aufbereitung der Betriebsprozesse und klare Stellvertreterregelungen schaffen Klarheit in den Abläufen und tragen somit einerseits dazu bei, dass neu eintretendes Personal rascher eingearbeitet werden kann. Andererseits können Betriebsrisiken besser kontrolliert werden. Auch der Kunde ist besser geschützt, wenn die Aufsicht überprüft, ob Vereinbarungen eingehalten werden und in diesem Sinne der Wunsch des Kunden umgesetzt werden kann.

f) Nutzen für SROs – strategische Fokussierung

Wie es mit den derzeitigen Selbstregulierungsorganisationen der UVV weitergehen wird, ist offen und stark abhängig davon, ob die prudentielle Aufsicht für Vermögensverwalter kommt und wenn ja, in welcher Form (FINMA oder Aufsichtsorganisation, die wiederum durch die FINMA beaufsichtigt wird). Grundsätzlich bringt die neue Regulierung aber auch hier potentielle Chancen. Je nach den erachteten Stärken und einer entsprechenden strategischen Fokussierung darauf könnten die SROs einerseits den Status einer Aufsichtsorganisation nach FINIG anstreben, wiewohl auch klar sein dürfte, dass dieser Weg nicht für alle derzeitigen SROs von UVVs möglich sein wird. Andererseits kann eine Nische gefunden werden, wie z.B. der Bereich der Beratung und Weiterbildung für UVV. Künftig wird es aber sicherlich verstärkt darum gehen, Themenfelder massgeschneidert zu bearbeiten und fokussiert auf die Vermögensverwaltung auszurichten.

g) Nutzen aus verbindlichen Regeln für die Ausbildung von Finanzdienstleistern

Während der Finanzplatz Schweiz grundsätzlich über gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verfügt, gibt es in den Interviews und Stellungnahmen einige kritische Stimmen zur Aus- und Weiterbildung, die an dieser Stelle wiedergegeben werden sollen. Es soll aber jedenfalls vermieden werden, hier einen „Generalverdacht“ zu formulieren – viel eher könnte eine noch bessere Aus- und Weiterbildung viel zur Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Schweiz, als auch international beitragen.

Vor allem auch in Hinblick auf Informationspflichten und Produktprospekte, aber auch Beherrschen der Verhaltensregeln wurde an mehreren Stellen angemerkt, dass unabhängig von der Branche die Qualität der Finanzberater auch renommierter Institute nicht mehr ausreichend sei, um den Anforderungen des heutigen Finanzproduktmarktes zu genügen. Heute hätten grundsätzliche und anspruchsvolle Gewährspflichten bezüglich Ausbildung und Erfahrungshintergrund für jeden im direkten Kontakt mit Anlegern tätigen Finanzberater und Vermögensverwalter zu gelten, welche durch das Aufsichtsorgan zu überprüfen und durchzusetzen seien (Anlegerschutz). Nur ein hinreichend sachkundiger Endanbieter ist letztlich in der Lage, Produkte eines mittleren oder höheren Komplexitätsgrades anzubieten oder zu verkaufen (VSV).

Institut für Verwaltungs-Management Seite 42 von 57