Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 133Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Dieser Artikel ist zu streichen. santésuisse

Begründung

Unseres Erachtens wird zu wenig sichergestellt, dass das Expertenwissen der Versiche-

rer und Leistungserbringer tatsächlich berücksichtigt wird. Die Gefahr besteht, dass sich

die Rolle der konsultierten Parteien nur auf die Lieferung von Daten und Informationen

reduziert.

Une fois de plus, on impose une mise à disposition gratuite et sans limites d’informa- AVCP tions par les fournisseurs de soins au canton. La compétence subsidiaire supplémen-

taire du Conseil fédéral ne se justifie pas.

Die BEKAG ist gerne bereit, zu diesem Zweck eigene Daten, wie zum Beispiel die Re- BEKAG sultate der jährlich durchgeführten Versorgungsumfrage, zur Verfügung zu stellen. Sol-

che Daten können indessen nicht kostenlos erarbeitet und geliefert werden. (...)

Wir haben wie gesagt nichts gegen die Verpflichtung, Daten zu liefern, weigern uns aber

dezidiert dagegen, dies unentgeltlich tun zu müssen bzw. uns an den Kosten der Erfül-

lung einer öffentlichen Aufgabe wesentlich zu beteiligen. Mit dem pauschalen Hinweis,

wonach solche Daten in jedem Fall kostenlos zu liefern wären, können wir uns indessen

nicht einverstanden erklären. Wir schlagen deshalb die folgende neue Formulierung des

Abs. 5 vor:

„Die Kantone, die Leistungserbringer und … und deren Verbände liefern die Daten und

beteiligen sich an den Kosten der Daten, die zur Beurteilung ... erforderlich sind. Der

Bundesrat regelt die Einzelheiten.“

Cave: Kosten; im Abs. 4 für die Kantone, im Abs. 5 für die Verbände (u.a. Ärztegesell- ZGAeG schaften)

La SVM émet également des doutes sur la remise gratuite, par tous les intervenants, SVM des données nécessaires pour évaluer l’adéquation de l’offre. L’expérience vaudoise

montre en effet que ce sont les chiffres de la profession, ou ceux issus d’études com-

munes menées au niveau cantonal entre la société médicale et le service de la sante

publique, qui doivent primer.

Par ailleurs, les chiffres ne sont rien Si l’on ne sait pas les interpréter. Pour leur donner

du sens, mais également pour apprécier les circonstances locales permettant de déro-

ger ou non à la clause du besoin, il faut le concours des principaux intéressés, a savoir

les médecins. Les spécialités sont les seules à pouvoir nuancer les chiffres en termes

de type et taux d’activité tout en apportant une vision prospective.

SVBG Saubere statistische Grundlagen bei den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen schaffen:

Die statistische Datenlage zu den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen im ambulanten

Bereich muss auf Bundesebene als äusserst dürftig bezeichnet werden. Dies wurde in

mehreren Projekten z.B. zum Monitoring des ambulanten Bereichs oder zu Prognosen

der Gesundheitsberufe festgestellt. Die Berufsverbände können zwar Auskunft geben

über ihre Mitglieder, nicht aber über alle Berufsausübenden. Ausserdem sind die Daten,

die von den Berufsverbänden erfasst werden, nicht einheitlich. Sollte erwartet werden,

dass einheitliche Daten erhoben werden, so können diese nicht kostenlos weiter gege-

ben werden.

Der SVBG erwartet daher vom Bund das Erteilen eines Auftrages an das Bundesamt für

Statistik, um die Datenlage in diesem Bereich substantiell zu verbessern.

Saubere statistische Grundlagen bei den nicht ärztlichen Gesundheitsberufen schaffen: SVO

Die statistische Datenlage zu den nicht ärztlichen Gesundheitsberufen im ambulanten

Bereich muss auf Bundesebene als äusserst dürftig bezeichnet werden. Dies wurde in

mehreren Projekten z.B. zum Monitoring des ambulanten Bereichs oder zu Prognosen

der Gesundheitsberufe u.a. vom Obsan festgestellt. Die Berufsverbände können zwar

Auskunft geben über ihre Mitglieder, nicht aber über alle Berufsausübenden. Ausserdem