Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
geht es bei Beschwerden gegen Planungsmassnahmen im ambulanten Bereich um Pla-
nungen, welche Private in ihrer Existenz als kleine oder mittlere Unternehmungen be-
treffen. Wenn schon nur eine Beschwerdeinstanz zuständig ist und die Weiterzugsmög-
lichkeit an das Bundesgericht nicht besteht oder wesentlich eingeschränkt ist, so muss
durch das Bundesverwaltungsgericht zumindest eine Überprüfung mit voller Kognition
erfolgen können.
Bei abgelehnten Zulassungsentscheiden ist es problematisch, dass die Kantone nach ÄZ
wie vor über die Krankenhäuser in ihrem Besitz einen dominanten Einfluss auf das regi-
onale Versorgungsgeschehen haben. Dies kann dazu führen, dass Kantone als Eigentü-
mer von Spitalern sich unliebsame Konkurrenz vom Leibe halten können, in dem Dritte,
also frei praktizierende Ärzte aus Prinzip keine Zulassungen mehr erhalten. Damit erhal-
ten die kantonalen Spitaler Möglichkeiten, Ärzte, die in die Niederlassung wechseln
möchten, an das Spital zu ketten. Ob dies zur Motivation der Ärzte beiträgt darf bezwei-
felt werden. Es ist deshalb zu begrüssen, dass ein Beschwerderecht vorgesehen ist.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Art. 39, 40a und 40b so formuliert sind, ZGAeG dass der Bundesrat nicht alleinige Macht über diese Gesetzesartikel hat.
Die Ergänzungen 40a und 40b sind ersatzlos zu streichen. Schon bei der KVG Revision Medswiss.net Spitalfinanierung wurde das Beschwerderecht der betroffenen Leistungserbringer einge-
schränkt. In einem Rechtsstaat mit einem gut etablierten System der Gewaltentrennung
sollen die Rechtssubjekte nicht ohne Not eingeschränkt werden.
Articolo 53 capoverso 2 lettera e LAMal
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Die Ergänzungen betreffend Beschwerden gegen allfällige Beschlüsse der Kantonsre- SO
gierungen im Zusammenhang mit der ambulanten Versorgung sind zu streichen, weil
erhebliche Vollzugsprobleme und ein erheblicher zusätzlicher administrativer Aufwand
zu befürchten sind, die eine effiziente und wirkungsvolle Umsetzung der Massnahmen
durch die Kantone verunmöglichen könnten.
Problematisch ist zudem die vorgeschlagene eingeschränkte Kognition im Beschwerde- SGB verfahren.
Le Comité directeur de la CDS propose de supprimer les compléments dans l’art. 53 CDS/GDK + concernant les recours contre les décisions des gouvernements cantonaux en relation OW, GL, AR, avec le pilotage des soins ambulatoires. Le Comité directeur de la CDS craint sinon des FR, SH, JU, problèmes d’exécution considérables et une charge administrative supplémentaire éle- BL, NE vée qui pourraient rendre impossible une mise en œuvre efficace des mesures par les
cantons.
Proposition ad art. 53 al. 2 let. E: supprimer.
Der Vorstand der GDK beantragt, die Ergänzungen in Art. 53 betreffend Beschwerden
gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen in Zusammenhang mit der Steuerung der
ambulanten Versorgung zu streichen. Der Vorstand der GDK befürchtet ansonsten er-
hebliche Vollzugs-probleme und einen hohen zusätzlichen administrativen Aufwand,
welche eine effiziente und wirkungsvolle Umsetzung der Massnahmen durch die Kan-
tone verunmöglichen könnten.
Antrag zu Art. 53 Abs. 2 Bst. E: streichen