Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine

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faut punir. Si le canton ne remplit pas ses obligations, c’est à lui que des reproches doi-

vent être adressés. Mais réduire brutalement les tarifs, c’est punir les médecins sérieux

(ceux qui n’ont pas abusé du système) et inciter tout le monde au crime. Nous avons là

une mesure dont la logique est odieuse et que nous dénonçons.

Wir lehnen diese Einmischung in die Autonomie der Tarifpartner ab. Die Notwendigkeit SGR einer Einschränkung des ambulanten Dienstleistungsangebotes muss unabhängig von

der Hohe der Tarife beurteilt werden. Die einzelnen Tarife müssen nach betriebswirt-

schaftlichen Kriterien festgesetzt werden und können nicht willkürlich angepasst werden.

Nebst der zusätzlichen Einschränkung der Tarifautonomie ist es fraglich, ob ein einzel- ZGAeG ner Kanton bei der aktuellen Taxpunktdivergenz mit den gesamtschweizerischen durch-

schnittlichen Kosten verglichen werden kann!

Der Bundesrat sieht Art. 55b tatsächlich als Massnahme gegen die Kostensteigerung im

Gesundheitswesen (siehe Bericht BR Seite 18).

Art. 55b 1 wird gegenüber der alten Gesetzesvorlage viel restriktiver formuliert und be-

wusst von der Formulierung der Reallohnerhöhung entkoppelt (Vgl. ärztliche Reallohn-

erhöhung im Tarmed!).

Es muss zwischen den Kosten der ambulanten Spital- und Praxistätigkeiten unterschie-

den werden (unterschiedlich hohe Taxpunktwerte). Steigen die Kosten des ambulanten

Spitalbereichs übermässig, wird dann der Taxpunktwert der Praxisärzte auch gesenkt?

ln Art. 55b würde dem Sund die Befugnis gegeben, die Taxpunktwerte in einem Kanton AGAeV um bis zu 10% zu kürzen, wenn die durchschnittlichen Kosten je versicherte Person in

einem ambulanten Sektor- also auch im Spital ambulant- um mehr als 2 Prozentpunkte

stärker als die durchschnittlichen gesamtschweizerischen Kosten pro versicherte Person

steigen.

Bei einem Kostensatz von 70 %, wie dies in einer durchschnittlichen Hausarztpraxis der

Fall ist, führt ein solcher Eingriff zu einer Einkommensreduktion des selbständig tätigen

Arztes von 30 %! Der grösste Ausgabenposten in einer Arztpraxis sind die Löhne!

Wir können im Kanton Aargau klar zeigen, dass es nicht primär die Arztpraxis ist, die

mehr Umsatz mit den Patienten macht, sondern dass die Mengenausweitung patienten-

gesteuert ist.

Mit Art. 55b wird die Autonomie der Tarifpartner, den Taxpunktwert kantonal vertraglich

zu regeln und zu verhandeln, noch mehr eingeschränkt.

Die bereits bestehenden und angewendeten subsidiären Kompetenzen des Bundesra-

tes im Bereich der Tariffestsetzung dürfen keine Ausweitung mehr erfahren. Deshalb

wird die neu vorgesehene Kompetenz des Bundesrates zu Tarifsenkungen einhellig und

strikte abgelehnt.

Der Aargauische Ärzteverband beantragt deshalb, diesen Artikel zu streichen.

Wir lehnen diese Einmischung in die Autonomie der Tarifpartner ab. Wir verweisen zu- medswiss.net sätzlich auf den Umstand, dass ein solcher Eingriff - wie die Tariffestsetzung durch den

Regierungsrat einer Kantonsregierung - nur auf dem Weg einer Verfügung erfolgen darf

und entsprechend der Rechtsweg an das Bundesverwaltungsgericht mittels Verwal-

tungsgerichtsbeschwerde offen sein muss. Wir möchten ebenfalls festhalten, dass eben

diese Autonomie der Tarifpartner die innovativen und sowohl für Leistungsempfänger

als auch für Leistungserbringer individuellen kostendämpfenden Netzwerklösungen und

Modelle der integrierten Versorgung ermöglicht und fördert.

Quant à l’article 55 b, il est complètement inadmissible et doit être combattu avec véhé- SMV mence – au pire avec référendum. Certains de nos collègues proposeraient même d’en-

visager une grève !

Cet article montre clairement que la seule préoccupation du Conseil Fédéral est une li-

mitation, voire une diminution des frais de la santé sans aucun égard aux conséquences

néfastes sur la qualité que cela entraînerait. Il montre aussi que la discussion importante

en cours pour fixer une rémunération juste et équitable ne l’intéresse pas véritablement,