Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine

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Insbesondere irritiert uns, dass im Bericht zum Vernehmlassungsentwurf zwar verschiedene Szenarien vage beschrieben werden, die eine Planung und Steuerung des ambulanten Bereichs allenfalls rechtfertigen könnten. Es wird aber in keiner Weise dargelegt, ob früher oder heute solche Szenarien bereits eingetreten sind oder inwiefern zukünftig allenfalls damit zu rechnen ist. Ebenfalls fehlen jegliche quantitativen Angaben zu den Auswirkungen eines Eintretens dieser Szenarien. Zudem stellen wir fest, dass argumentativ sehr oft als Ziel die Qualitätssicherung bzw. -steigerung angeführt wird, eine Vielzahl der neuen gesetzlichen Kompetenzen dann aber die Kostenseite betreffen, wobei dort ein Bezug zur Qualität nicht zu erkennen ist. Vielmehr scheint es um eine reine Kostenkontrolle zu gehen, um die weitere Prämienentwicklung nach Belieben beeinflussen zu können.

Legiferieren auf Vorrat ohne klar definiertes Problem erachten wir als staatspolitisch äusserst bedenklich. Denn ohne korrekte Problemanalyse kann die vorgeschlagene Lösung auf Ebene Gesetz unmöglich überzeugen. Dass in dieser Situation den potentiell betroffenen Leistungserbringern auch noch grundlegende Rechtsmittel vorenthalten werden sollen, ist mit unserem Verständnis eines Rechtsstaats schlicht nicht vereinbar.

Die Zürcher Spitalarztinnen und Spitalarzte VSAO-ZH lehnen die beabsichtigte Zulas- VSAO-ZH sungsbeschränkung als unzweckmässige und überdies verfassungswidrige planwirtschaftliche Massnahme klar ab. Angesichts der schwerwiegenden bisherigen negativen Folgen der langjährigen Zulassungsbeschränkungen bei den Ärztinnen und Ärzten, der absehbaren Folgen der Masseneinwanderungsinitiative und des beginnenden Ärztemangels ist die vorgesehene Massnahme für das schweizerische Gesundheitswesen nur schädlich.

Die bisherigen Zulassungsbeschränkungen, insbesondere in den ersten, besonders restriktiven Ausprägungen, hatten zur Folge, dass viele Ärztinnen und Ärzte, die sonst mit grosser Wahrscheinlichkeit die Spitäler als Grundversorger verlassen hätten, zum Verbleiben in den Spitalern und zur Wahl einer aus Sicht der Gesundheitspolitik unerwünschten Spezialisierung geradezu gedrängt wurden, da in den Spitälern wenige bis keine Grundversorger gesucht sind. In Phasen relativer Freiheit mussten von den jungen Ärztinnen und Ärzten Praxisbewilligungen quasi auf Vorrat beantragt werden, was dann wiederum von einem Teil der Gesundheitspolitiker als Beleg für die Notwendigkeit von Zulassungsbeschränkungen verstanden wurde. Dabei hat sich über die Jahre betrachtet die Zahl der Arztinnen und Arzte, die in die freie Praxis wechseln sollen, nicht wesentlich geändert, dies bei klar zunehmendem Bedarf. Die nachfolgende Grafik aus dem Jahresbericht der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich des Jahres 2013 zur Entwicklung der Neuaufnahmen veranschaulicht die jeweils der Hysterie folgenden konjunkturellen Ausschlage in eindrücklicher Weise. Zu beachten ist, dass die ambulanten Angebote der Spitaler in den Jahren der Zulassungsbeschränkungen inflationär zugenommen und den mit der Zulassungsbeschränkung angestrebten Effekt ohnehin mit zunichte gemacht haben. Auch wenn das zur Vernehmlassung vorliegende Modell - mit allerdings untauglichen Mitteln - versucht, diese konkreten Fehlsteuerungen zu vermeiden, begünstigt es statt dessen andere und weitere Fehlsteuerungen durch repressive Zulassung, indem die Zulassungssteuerung auf weitgehend fehlende Entscheidungsgrundlagen und auf die Mitwirkung von interessengebundenen Kreisen abstellen soll.

Das vorgeschlagene Modell hebelt ferner die verfassungsmassige kantonale Zuständigkeit im Gesundheitswesen aus, indem nicht mehr der einzelne Kanton über die Berufsausübung der Arztinnen und Arzte autonom entscheidet, sondern letztlich der Bund die ambulante Versorgung in den Kantonen auf der Basis fragwürdiger und unvollständiger Statistik festlegt.

Es ist von der Sache her unverständlich und enttäuschend, wenn auch für die schweizerische Gesundheitspolitik leider nicht untypisch, dass die systemisch gesehen relativ unbedeutende Frage der Zulassungsbeschränkung nicht in den grösseren Zusammenhang der langfristigen Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Schweiz gestellt wird, sondern nach vielen gescheiterten Anlaufe der Politik, die Kostenentwicklung zu beeinflussen, nun populistisch als heilsbringende Massnahme deklariert wird.