Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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für Generika geregelt ist, empfehlen wir einen Artikel für Biosimilars.

Der Auslandpreisvergleich auf der Basis des Fabrikabgabepreises als Kriterium für die

Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels ist unseres Erachtens eine gangbare Lösung. Dennoch muss die Frage gestellt werden, ob diese Art des Preisvergleichs fundiert ist. In

Australien werden dafür beispielsweise pharmaökonomische Studien verlangt.

Aus den Unterlagen geht unseren Erachtens nicht klar hervor, wie ein therapeutischer

Quervergleich vorgenommen werden soll, wenn ein Auslandpreisvergleich nicht möglich ist. Wir empfehlen, dies an geeigneter Stelle zu präzisieren. Der therapeutische Quer-

vergleich ist beispielsweise auch ein Mittel zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines

Arzneimittels.

Wir begrüssen es, dass die Fristen und Termine für die Preisvergleichsangaben, die

Preisfestsetzung durch das BAG und die Preisänderungen (neu per 1.9. statt per 1.11.)

geändert werden.

Bei der Preispolitik wird unseres Erachtens nicht berücksichtigt, dass Originalhersteller

für den Vertrieb selten gebrauchter Darreichungsformen (lnjektionslösungen, oraler

Suspensionen oder Lösungen, Dosierungen für Kinder) hierfür entsprechend honoriert

werden sollten, da diese Darreichungsformen im Alltag unentbehrlich sind. Es besteht

sonst die Gefahr, dass sie vom Markt verschwinden. Sie werden jedoch in Spitälern,

Heimen, in der Palliativmedizin und bei Kindern gebraucht.

Aufgrund mangelnder spezifischer Betroffenheit verzichten wir auf eine Stellungnahme. SH Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst grundsätzlich die per 1. Januar SO 2015 geplanten Änderungen der KVV und der KLV, weil dadurch im Medikamentenbe-

reich die Nutzen-Kosten- Beurteilung verbessert, die Aufnahme- und Überprüfungspro-

zesse effizienter gestaltet und das Kostenwachstum stabilisiert werden können.

Die vermehrte Transparenz beim Aufnahmeverfahren von Arzneimitteln in die Speziali-

tätenliste erachten wir als zeitgemäss. Die Erweiterung des Länderkorbes und die kla-

rere Regelung betreffend andere lndikationen und andere Vertriebsgesellschaften sind

ebenfalls geeignete Verbesserungsmassnahmen. Das bisher nicht geregelte Verhältnis der beiden Preisbildungskriterien Auslandpreisvergleich und therapeutischer Querver-

gleich stellt tatsächlich eine wesentliche Lücke dar, die zu Recht und wie vorgeschlagen in geeigneter Weise geschlossen werden soll. Den neu vorgesehenen Regeln zur Überprüfung der Aufnahmebedingungen sowie den weiteren Anpassungen stimmen wir

ebenfalls zu.

Das Departement des Innern begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen. SZ Einzig Art. 68 Abs. 1 Bst. d sollte wie folgt ergänzt werden: Vgl. an anderer Stelle. Wir begrüssen die Hauptziele der Vorlage, nämlich die vermehrte Transparenz der Ent- TG scheide des BAG zur Spezialitätenliste (SL) sowie die Stabilisierung des Kostenwachs-

tums bei den Originalpräparaten ohne Standortgefährdung. Ebenso unterstützen wir die Absicht, die dreijährige Überprüfung von Arzneimitteln, die sich auf der Spezialitätenliste befinden, weiterzuführen. In den letzten zwei Jahren wurden dadurch die Preise von

rund 1'000 Arzneimitteln gesenkt und für die OKP Einsparungen von mehreren hundert

Millionen Franken erzielt.

Diesen Massnahmen zum Trotz wird die Schweiz für Medikamente im europäischen

Vergleich eine Preisinsel bleiben. Dem könnte durch ein einfaches Anmeldeverfahren

für in der EU bereits zugelassene Arzneimittel begegnet werden. Die Zeit dafür ist reif,

weil die modernen Arzneimittel heute international entwickelt, produziert und vertrieben

werden. Die nochmalige Durchführung von Zulassungsverfahren in der Schweiz macht

vor diesem Hintergrund keinen Sinn, trägt kaum zur Arzneisicherheit bei und führt lediglich zu einer Verteuerung der Produkte.

vi ringraziamo per averci sottoposto i progetti della modifica legislativa indicata a mar- TI gine concernenti le misure nel settore dei medicamenti e in particolare il sistema di for-

mazione dei prezzi.