Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
Schweiz wird von den Akteuren oft als stark operativ empfunden. Die politische bereichsübergreifende Steuerung (z.B. durch Vorstösse in kantonalen Fachdirektorenkonferenzen) ist kaum erkennbar und die entsprechenden Signale auf nationaler Ebene fehlen.
Umgekehrt sind die durch die Geschäftsstelle wahrgenommenen operativen Aufgaben für Aussenstehende nicht immer in einem strategischen Gesamtkon-3.1 text zu erkennen. Die fehlende Mehrjahresplanung beim Aktionsplan verstärkt diese Wahrnehmung und macht es schwierig, eigene Planungen auf die nationalen Vorhaben auszurichten. Der Informationsaustausch ist stark auf operative Erhebungen und Bestandesaufnahmen ausgerichtet. Im Gegenzug fehlen 2a oft Ressourcen und Mittel für die Koordination der Vorhaben. Der Expertenrat wird wenig und als eher passiv wahrgenommen. Er hat gemäss Rahmenvereinbarung nur zwei Aufgaben, die Ergebnisse haben oft eher wissenschaftlichen Charakter. Der Expertenrat erfüllt die Rolle eines gegenüber dem Steuerungsausschuss vorberatenden Gremiums damit nur unzureichend. Die Anliegen der E-Government Fachverantwortlichen in den Kantonen oder Beratungen zur Umsetzung in den Kantonen und ihren Gemeinden können damit nicht abgedeckt werden.
Antrag / Anregung: Die Organisationsstruktur sowie die Zusammensetzung und das Aufgabenportfolio der Gremien sollen hinsichtlich Verstärkung der Wir-2e kung der Steuerung und Führung überprüft werden (siehe unten). Die Geschäftsstelle und die vorberatenden Gremien sollen vermehrt als Impulsgeber für übergreifende Themen wirken. Deren Anträge sollen die politischen Dimensionen berücksichtigen. Für eine noch bessere politische Verankerung von E-Government und eine wirkungsvollere und breitere nationale Umsetzung von Vorhaben sollen künftig vermehrt u.a. auch die kantonalen Fachdirektorenkonferenzen angesprochen werden.
Rolle der Kantone
Viele Kantone haben die E-Government-Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden geregelt, was im Sinne der heutigen Rahmenvereinbarung (Art. 2, Abs. 3) und wesentlich für die Durchgängigkeit der Prozesse und die Umsetzungs-Koordination über alle drei Staatsebenen ist. Die künftige Rahmenvereinbarung sollte konsequent darauf abstützen und die koordinierenden Stellen und die Entwicklungen in den Kantonen stärken. Die Interessen und Anliegen der E-Government-Verantwortlichen, die operativ nahe am Thema und u.a. in der interkantonalen Fachgruppe EGovernment vertreten sind, wurden bisher zu wenig berücksichtigt. Insbesondere bei wichtigen Vorhaben wie z.B. dem Erneuerungsprozess der Rahmenvereinbarung ist die Fachgruppe künftig von Beginn an einzubeziehen.
1d Antrag: Die neue Rahmenvereinbarung stützt sich stärker auf die E-Government- Zuständigkeiten in den Kantonen und die Zusammenarbeit der Kantone mit ihren Gemeinden ab: Die Zuständigkeit der Kantone hinsichtlich Koordination mit den Gemeinden soll in der neuen Rahmenvereinbarung verdeutlicht werden. Die einzelnen Kantone verständigen sich mit ihren Gemeinden hinsichtlich koordinierter Umsetzung von E-Government und sind bestrebt für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden geeignete Regelungen zu treffen. Die Kommunikation der Kantone gegenüber den Gemeinden trägt den Strukturen 2b und Gremien dieser Zusammenarbeit Rechnung. Die Position der E-Government-Verantwortlichen der Kantone ist stärker einzubinden. Es ist zu prüfen, ob die Vertretung der Kantone in vorberatenden Gremien, wie heute der Expertenrat, durch Mitglieder der interkantonalen Fachgruppe E-Government erweitert werden kann.
Rolle der Bundesverwaltung
Wie im Anhörungspapier (Kapitel 2.7, Heutige Organisation) richtig beschrieben, fehlt in der Bundesverwaltung die institutionelle Verankerung von E-
53/62 Indagine_governo_elettronico_in_Svizzera_dal_2016_rapporto.docx