Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
und bedürfnisorientierten Umsetzung der Strategie des Bundesrates. Für die
4a BK ist zentral, dass die Basisinfrastrukturen von E-Government Schweiz definiert und gebaut sowie deren Betrieb geregelt wird. Die Umsetzung der
E-Government-Strategie Schweiz soll von 2016 bis 2018 darauf ausgerichtet 1.1 werden. Dafür braucht es einen Leistungsauftrag und eine Rahmenvereinba-
rung. Die Basisvorhaben haben sich allesamt als „zu gross“ für eine ffO herausgestellt mit dem Ergebnis, das keines davon flächendeckend und nutzbringend im Betrieb ist. Gerade bei diesen Vorhaben stellt sich die Frage, ob man einfach wie bisher weiterfahren soll (dezentrale Führung und Koordination durch Fachstelle gibt es heute schon). Während die Voraussetzungen zentral zu realisieren sind, sollen die Leistungen weiterhin dezentral realisiert werden.
Anträge der BK
Die BK stellt auf Grund obiger Ausführungen im Rahmen der Konsultation folgende Anträge:
4a 1. Die bestehende Strategie des Bundesrats für E-Government wird weiterge-
führt. Als operatives Ziel für E-Government ab 2016 schlagen wir folgendes vor: Die Basisinfrastruktur (prioritäre Voraussetzungen) für E-Government Schweiz ist bis Ende 2016 definiert und bis Ende 2018 erstellt. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie Schweiz ist ab 2018 eine von Bund und Kantonen gemeinsam 4d getragene Organisation zuständig.
2. Zur Erreichung dieses Ziels wird eine Rahmenvereinbarung Bund-Kantone abgeschlossen und ein Leistungsauftrag an die Geschäftsstelle definiert. Die Rahmenvereinbarung definiert die Ziele der Zusammenarbeit und regelt die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Gremien sowie die Finanzierung der Arbeiten. Der Leistungsauftrag beinhaltet im Wesentlichen die Realisierung der Vorhaben für prioritäre Voraussetzungen und den Aufbau der Betriebsorganisation sowie die Roadmap.
1f 3. Leistungsumfang, Betrieb und Finanzmittel des Schweizer Portals ch.ch wer-
den in der Rahmenvereinbarung E-Government festgelegt. Die BK betreibt das Portal nur weiter, sofern Bund und Kantone die notwendigen Ressourcen dafür auch künftig zur Verfügung stellen (vgl. dazu Stellungnahme von ch.ch zum Bericht E-Government ab 2016).
4d 4. Als Handlungsgrundsatz wird festgehalten, dass angefangene Vorhaben ab-
geschlossen und die Ergebnisse ordentlich in den Betrieb überführt werden.
Dazu gehört, dass die Finanzierung des Betriebs sicher gestellt ist. Neue Vorhaben sollen nur eingeleitet werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.
5. Die Führungsorganisation wird dahingehend optimiert, dass sich der Steue-2a rungsausschuss auf das Controlling der Zielerreichung und die strategischen
Fragen konzentrieren kann.
2a 6. Die Geschäftsstelle wird operativ zuständig für die Umsetzung des Leis-
tungsauftrags und erhält die dafür notwendigen Kompetenzen und Ressourcen. 2a 7. Der Expertenrat wird als unabhängiges Gremium konstituiert; ihm gehören
keine Vertreter an, die operativ, leitend oder als Auftragnehmer in die Umsetzung der E-Government-Strategie involviert sind.
3.1 8. Der Aktionsplan entfällt; die Mittel für den Aktionsplan werden künftig in die
Umsetzung des Leistungsauftrags investiert.
8.3.9 Parere della SG-DFGP
6a M.E. enthalten Ihre Unterlagen zwei grundsätzliche Mängel, welche die Wil-
lensbildung aufgrund des Fragebogens und die Aussagekraft der Antworten sehr beeinträchtigen und die im weiteren Verfahren unbedingt behoben werden sollten:
57/62 Indagine_governo_elettronico_in_Svizzera_dal_2016_rapporto.docx