Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
Government. Die fehlenden Grundlagen, Zuständigkeiten und Projektübersichten erschweren insbesondere für die Kantone die Arbeit. Die interne Verankerung ist auch wichtig, weil der Bund in Sachen interne Koordination eine Vor-1e bildfunktion gegenüber anderen Gemeinwesen hat.
Antrag: Die Bundesverwaltung legt im Hinblick auf die neue Rahmenvereinbarung die Verantwortlichkeiten fest und ernennt eine/n E-Government-Verantwortlichen, der/die Anlaufstelle für die Kantone bei Fragen zu Bundesvorhaben ist und die Kommunikation zu den Kantonen und E-Government Schweiz gewährleistet. Im Zug der Umsetzung legt sie auf der Grundlage von E-Government Schweiz strategische Ziele fest und erstellt einen Umsetzungsplan mit Projektportfolio, um innerhalb der Bundesverwaltung eine koordinierte Umsetzung zu gewährleisten.
Projekte und Betriebsorganisation Die Anzahl der priorisierten Vorhaben ist heute zu hoch und entspricht nicht den gegebenen Möglichkeiten einer aktiven und bereichsübergreifenden Koordination, namentlich bzgl. Kommunikation und Controlling. Für Aussenstehende sind priorisierte Vorhaben und Vorhaben des Aktionsplans schwierig zu unterscheiden. Sofern Interessierte nicht direkt in die Vorhaben einbezogen sind, ist für sie der Zugang zu Kontaktpersonen und Projektinformationen oft schwierig und umständlich. Auch bezüglich der finanziellen Lage der Projekte im Aktionsplan und der Wirkung (Erfolgsmessung) nach der Umsetzung fehlen den Kantonen regelmäss ge Informationen (Reporting) und Übersichten. Die Betriebsorganisation ist als Teil der Projektaufgabe in der Zuständigkeit der federführenden Organisation zu betrachten. Projekte sollen erst als abgeschlossen gelten, wenn die Ziele erreicht sind und insbesondere die entsprechende Betriebsorganisation aufgebaut ist. Zur Beurteilung eines Projektes soll auch dessen betriebsorganisatorische Umsetzbarkeit herangezogen werden.
Antrag:
4d Zur Strategieumsetzung ist ein Projektportfolio auf der Grundlage konkreter strategischer Stossrichtungen, messbarer Ziele und Grundsätze (siehe oben) für die Vereinbarungsperiode 2016-2019 festzulegen. Projekte im Katalog priorisierter Vorhaben sind bzgl. Umsetzbarkeit und strategischer Bedeutung kritisch zu prüfen, ggfs. aus dem Katalog zu streichen und im Rahmen eines aktiv bewirtschafteten und kommunizierten Projektportfoliomanagements zu führen. 3d Die Finanzierung der Projekte, insbesondere die Unterstützung mit Aktionsplangeldern soll mehrjährig geplant und transparent festgelegt sowie jährlich rapportiert werden. Projekte sollen erst im Portfolio aufgenommen werden,
wenn Finanzierung und Betriebsorganisation geregelt sind. Nach Abschluss, insbesondere bei wichtigen Projekten, soll die Wirkung gemessen und kommuniziert werden (Erfolgsmessung als Motivator für weitere Projekte).
6d Umsetzungsszenarien und weiteres Vorgehen
Aufgrund der oben beschriebenen Handlungsfelder bevorzugt die interkantonale Fachgruppe E-Government ein Szenario zwischen „Gleich“ und „Wenig“. Die bestehenden bewährten Grundlagen wie z.B. die Rahmenvereinbarung als Regelungsform, die Organisationsstruktur und der Finanzierungsgrundsatz sind zu verbessern und die Umsetzung von E-Government mit realistischen strategischen Zielvorgaben und wirkungsvollen Steuerungs- und Führungsinstrumenten zu konkretisieren. Eine gesetzliche Grundlage (E-Government-Gesetz) anstelle der Vereinbarung wird nicht als zielführend erachtet. Die Weiterverfolgung der vorgeschlagenen Szenarien „Nichts“, „Mehr“ und „Alles“ wird als nicht sinnvoll erachtet.
6e Die Mitglieder der interkantonalen Fachgruppe E-Government der Staatsschreiberkonferenz erwarten, dass die beschriebenen Anträge und Vorschläge in die weiteren Arbeiten zur Erneuerung der Rahmenvereinbarung von E-Government
54/62 Indagine_governo_elettronico_in_Svizzera_dal_2016_rapporto.docx