Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine

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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»

berücksichtigt werden muss. Ebenso muss die vermehrte Einbindung von Standard-Software-Anbietern sichergestellt werden, damit eGov-Projekte in Gemeinden auch nachhaltig betrieben werden können. Dies verdeutlicht erneut, dass abgestimmte kantonal-kommunale eGov-Strategien unumgänglich sein werden und wichtige Synergien mit sich bringen

 zu anderen nationalen, kantonalen oder kommunalen eGov-Projekten

 für notwendige organisatorische Anpassungen (z.B. Organisations-übergreifende Prozesse, rechtliche Grundlagen)

 für eine gezieltere, zielgruppen-gerechtere und direktere Kommunikation, insbesondere auch was die Priorisierung von Vorhaben anbelangt

 im Beschaffungswesen durch grössere Skaleneffekte bei gemeinsamen Einkäufen

 auf Grund einer gemeinsamen Finanzierungsgrundlage, an der sich auch die Städte und Gemeinden beteiligen

 für eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit und die Ausarbeitung von innovativen Folgeprojekten.

Schliesslich erlauben wir uns noch kurz ein paar generelle Bemerkungen, welche uns im Rahmen eines zukünftigen eGovernment Schweiz wichtig erschei-1d nen. Der Bund selber besitzt - wie im Bericht erwähnt – keine eigene eGovernment-Strategie, was nicht zuletzt weitreichende Auswirkungen auf die Kommunikation der einzelnen Bundesämter hat. So fehlt beispielsweise in Bezug auf die Kommunikation mit den Gemeinden eine einheitliche Vorgehensweise, respektive kohärente Koordination zwischen den verschiedenen Bundesstellen. Es dürfte unter diesen Vorzeichen schwierig sein, eine erfolgreiche nationale eGovernment-Strategie zu definieren und umzusetzen, nicht zuletzt da in den priorisierten Vorhaben sehr unterschiedliche Bundesstellen involviert sein kön-SGV nen. Dabei stellt sich rasch die Frage der rechtlichen Zuständigkeiten, respektive ob der Bund mittel- und langfristig nicht einen Verfassungsartikel aufnehmen sollte, der ihm die Kompetenzen zum Erlass einer Rahmengesetzgebung im Bereich eGovernment gibt.

8.3.12 Parere del Cantone di Zurigo

6e Mit Schreiben vom 1. Juli 2014 haben Sie uns eingeladen, im Rahmen einer Anhörung bei den Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie interessierten Organisationen uns zu den erarbeiteten Ergebnissen von «E-Government Schweiz ab 2016» zu äussern. Gerne machen wir nachfolgend davon Gebrauch und danken Ihnen für die eingeräumte Gelegenheit.

Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erachten wir als wesentlicher Bestandteil von E-Government. Wir begrüssen daher die Bemühungen, diese auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen für die Zukunft zu festigen und weiter zu entwickeln.

2012 haben wir unsererseits eine Zusammenarbeitsvereinbarung im Bereich E-Government mit unseren Gemeinden geschlossen, und stützen uns dabei auch auf die interföderale Zusammenarbeit mit dem Bund. Die Regelung der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene erachten wir als unumgänglich, um E-Government koordiniert und wirkungsvoll voranzutreiben.

Wir haben den Fragebogen der Anhörungsunterlagen ausgefüllt und verweisen auf die nachfolgenden ergänzenden Erläuterungen.

6c Wir schliessen uns der Stellungnahme der interkantonalen Fachgruppe E-Government der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz vom 20. August 2014 an. Die wichtigsten Anliegen des Kantons im Hinblick auf die Erneuerung der bestehenden Rahmenvereinbarung sind darin festgehalten. Namentlich bezüglich klarer Zielformulierung, Schwerpunktsetzung, Koordination der Bundesstellen, der Entschlackung des Projektportfolios und der Einbindung der kantonalen E-Government Fachstellen wie auch der politischen Gremien.

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