Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
3e Bedingt durch den latenten Spardruck wie auch das eigene Engagement, das in
den nächsten Jahren beträchtliche Mittel bindet, sind den finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten des Kantons enge Grenzen gesetzt. Veränderungen, die eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons erfordern, müssten zumindest durch entsprechende bezifferbaren Entlastungen kompensiert werden können. Die in den Anhörungsunterlagen aufgezeigten Verbesserungsvarianten dürften dieser Anforderung kaum genügen.
3e
Der Kostenbeteiligung zur Erweiterung der Geschäftsstelle stehen wir äussert skeptisch gegenüber. Diese lässt sich unserer Ansicht weder durch den Aufbau der Fachunterstützung begründen noch durch Projekt- oder Betriebsaufgaben. Erste-4e
res müsste der Nachfrage (Bedarfsprinzip) entsprechen und durch nachfragende Stellen (Nutzenprinzip) getragen werden. Projekt- und Betriebsaufgaben müssten dagegen durch eine jeweils geeignete Trägerschaft (Umsetzungsorganisation) sichergestellt werden. Dies ist im Rahmen des priorisierten Vorhabens B1.15 noch Gegenstand von Abklärungen.
Die Koordinationsaufgaben sollen auch in Zukunft zwischen Bund und Kanton aufgeteilt werden: Die Kantone stellen Ansprechpersonen gegenüber Bund und koordinieren sich mit ihren Gemeinden, der Bund sorgt für die nationale Koordination. Bund und die einzelnen Kantone tragen je die Kosten für die jeweiligen operativen Koordinationsorgane.
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Die Beantwortung der Fragen zu den Umsetzungsvarianten wurde dadurch erschwert, dass unterschiedlich zu bewertende Stossrichtungen (Personelle Mittel, Leistungen, Strategie) verbunden wurden. Einzelne Stossrichtungen erachten wir als sinnvoll bzw. für spätere Weiterentwicklungsphasen durchaus berechtigt. Daher ist im weiteren Verlauf zu prüfen, ob eine geschickte Kombination aus den Varianten „Gleich“ / „Wenig“ möglich ist (siehe auch Stellungnahme der interkantonalen Fachgruppe).
Gewisse Schritte der anderen Varianten sind bis Ende 2015 kaum umsetzbar. Mit Blick auf eine klare Zielstellung für die nächsten Vereinbarungsperiode liessen sich die berechtigen Anliegen jedoch während der neuen Vereinbarungsperiode angehen, namentlich
− Formulierung einer erneuerten Schweizerischen E-Government-Strategie
− Klärung der Betriebsorganisation
− Sicherung der nationalen Infrastrukturen für E-Government
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Gerne schliessen wir uns der Stellungnahme der interkantonalen Fachgruppe an, und sichern unser Interesse und die aktive Mitarbeit bei der Erneuerung zu.
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