Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine

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Gesundheitswesen braucht jedoch mehr koordinierte Betreuung und nicht weniger.

Denn mit der Zunahme von chronischen, multimorbiden Patienten muss die Versorgung künftig noch besser abgestimmt werden. Die Leistungserbringer sollen sich vermehrt absprechen. Diese Koordination kann über den Hausarzt geschehen (Hausarztmodelle) oder im Rahmen von integrierten Versorgungsmodellen (HMO etc.). Die Pflege sollte in diesen Modellen eine massgebliche Rolle spielen. Inwieweit sich diese Rolle sinnvollerweise ausbauen lässt, möchten wir den Fachleuten überlassen. Die Krankenversicherer und die Ärzte sollen im Rahmen von integrierten Verträgen hier ihren Beitrag leisten.

Eine intensivere Zusammenarbeit v.a. zwischen Arzt-und Pflegeberufen erachten wir als sinnvoll. Das Potenzial der Pflegenden könnte auch helfen, einen allfälligen Ärztemangel zu mildern. Die klassische Arbeitsteilung muss aus Sicht der Wirtschaft weiterentwickelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird jedoch die Versorgung der Patienten verteuern und tendenziell sogar verschlechtern. Sie wird, ohne grossen Nutzen für die Patienten, zu einem Kostenschub führen.

Ziel der parlamentarischen Initiative Joder ist es, den Berufsstatus der Pflegefachperso- SGV/USAM nen aufzuwerten. Dieses Ansinnen ist bei den sgv-Mitgliedverbänden grundsätzlich auf Zustimmung gestossen. Der gewählte Lösungsansatz, der vorsieht, das Pflegefachpersonen ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer aufgenommen werden, stösst bei unseren Mitgliedverbänden mehrheitlich auf Ablehnung. Hierfür werden insbesondere folgende Gründe geltend gemacht:

Gefahr von Qualitätseinbussen: Pflegefachpersonen kommen heute in den Genuss einer qualitativ hochstehenden Aus- und Weiterbildung. In etlichen Bereichen wäre es daher zweckmässig, ihnen mehr Kompetenzen zu erteilen, um die Ärzte entsprechend zu entlasten. Aus Sicht mehrerer unserer Mitglieder dürfte es aber schwierig sein, im Vorhinein klar festzulegen, wo auf den Einsatz von Ärzten bzw. auf deren Behandlungs-, Koordinations- und Überwachungsfunktion verzichtet werden kann und wo nicht. Konkret wird befürchtet, dass eine substantielle Verschiebung des Zuständigkeitsbereichs weg von den Ärzten hin zum Pflegefachpersonal zumindest in Grenzfällen zu Qualitätseinbussen führen könnte.

Festhalten an bewährter Rollenteilung: Im Bereich Pflege kommt den Ärzten heute die Rolle zu, Behandlungen zu beauftragen, zu koordinieren und zu überwachen. Nach Ansicht unserer Mitglieder hat sich die bis anhin praktizierte Rollenteilung zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern bewährt, weshalb man grundsätzlich an dieser Festhalten möchte.

Vermischen der Verantwortung: Befürchtet wird auch, dass bei einer neuen Rollenzuteilung die Verantwortlichkeiten nicht mehr klar zuzuordnen wären, was spezielle Risiken in sich bergen würde.

Seitens des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv würden wir eine Umsetzung des Minderheitsantrags Cassis begrüssen, mit dem der Kompetenzbereich des Pflegefachpersonals ebenfalls ausgeweitet werden soll, wobei es weiterhin in der Kompetenz der Ärzte bleiben soll, solche Leistungen anzuordnen und zu überwachen. Denkbar wäre für uns auch die Umsetzung des Minderheitsantrags Bortoluzzi, mit dem es Pflegefachpersonen erlaubt werden soll, ohne ärztliche Anordnung und auf eigene Rechnung tätig zu werden, was faktisch voraussetzen würde, dass es diesen gelingt, entsprechende Verträge mit Krankenversicherern abzuschliessen.

Der steigende Bedarf an Pflegefachpersonen und die hohe Fluktuation in der Pflege SGB/USS sind bekannt. Es braucht Massnahmen, die diesen Tatsachen entgegenwirken. Dazu gehören gute Anstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie weitere Massnahmen. Der SGB unterstützt deshalb diese Bestrebungen und somit auch die Stossrichtung des Vorentwurfs. Hingegen lehnt der SGB den Minderheitsantrag zur Zulassungsbeschränkung (Art. 40a Abs. 1 und 2) mit aller Deutlichkeit ab. Dies deshalb, weil dieser für Pflegefachpersonen, die auf eigene Rechnung und ohne ärztliche Anordnung selbständig sind, die Vertragsfreiheit einführen will. Die Verantwortung für eine gute Grundversorgung für die ganze Bevölkerung sowie eine Steuerung der Grundversorgung kann auf keinen Fall den Krankenkassen übergeben werden.

Mit dem Vorschlag, die Pflegefachpersonen für den eigenverantwortlichen Bereich der