Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Mangel an ärztlichem Nachwuchs – vorab in den Fachgebieten AllgemeinInnere Medizin und Pädiatrie - keineswegs begegnet werden kann. Dafür sind auf Bundesebene zwingend und zeitnah die notwendigen Mittel zur Ausbildung von Schweizer Ärztinnen und Ärzten bereit zu stellen.
Die Initiative wird von breiten Kreisen über politische Grenzen hinweg unterstützt und sie versprechen sich von dieser Stossrichtung eine Entlastung der überlasteten Grundversorger, beachten aber die damit verbundenen Konsequenzen zu wenig.
Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
Die Medizin der Zukunft findet insbesondere beim demographischen Wandel zunehmend möglichst basisnahe, d.h. im häuslichen Rahmen unserer Bevölkerung statt. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit von allen Beteiligten äusserst wichtig. Damit diese Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen und somit eine optimierte Versorgung möglich wird, können die Leistungserbringer vermehrt Versorgungsteams bilden, in deren Zentrum der Patient und die Patientin stehen. Gerade in den etablierten Organisations- und Unternehmensstrukturen innerhalb der ambulanten ärztlichen Versorgung der in der freien Praxis tätigen Ärzteschaft wird dieses Credo beispielsweise in Zusammenarbeit von Arzt und Medizinischer Praxisassistentin MPA tagtäglich bereits gelebt. Die freipraktizierende Ärzteschaft weiss aus Erfahrung, dass ein zwischen Arzt und Pflegefachkraft koordiniertes Planen von Behandlungen bei komplexen, chronischen oder palliativen Situationen notwendig und eine effiziente Zusammenarbeit anzustreben ist. Stossend ist dabei die Tatsache, dass die Medizinischen Praxisassistentinnen auch unter voller Verantwortung der Ärzteschaft keine verrechenbaren Leistungen ausserhalb der Praxis erbringen können. Dies wäre gerade aus Kostensicht ein wesentliches Element für eine Optimierung der Gesundheitskosten.
Aus Sicht der Ärzteschaft nimmt die Komplexität in der Behandlungsführung gerade unter dem Gesichtspunkt der früheren Spitalentlassungen, aber auch der zunehmenden Multimorbidität und der steigenden Zahl von chronisch Erkrankten einer immer älter werdenden Gesellschaft zu. Eine vermehrt unscharf getrennte Zuständigkeit des betreuenden Arztes und zunehmende Schnittstellen im ambulanten Bereich lassen die Betreuungs- und Patientensicherheit jedoch abnehmen. Deshalb muss die Führung einer Therapie auch im Rahmen eines Behandlungsteams in ärztlicher Hand bleiben. Es sind auch die rechtlichen Konsequenzen, die uns grosse Sorge bereiten. Die Verantwortlichkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten muss klar definiert sein. Dies ist mit der aktuellen Vorlage nicht der Fall. Es geht dabei nicht nur um die Verantwortlichkeit von Arzt und Pflege, sondern auch um die Verantwortlichkeiten innerhalb der Pflegeberufe.
Fazit
Die Fachkompetenz der Pflegefachleute ist für die Ärzteschaft und die Ausübung unseres Berufes vital und deren Förderung unverzichtbar.
Die KKA stimmt deshalb wie die Delegiertenversammlung der FMH den beiden
Grundsätzen zu, dass die Definition der Leistungen, welche ohne ärztliche Anordnung durch Pflegefachpersonen erbracht werden können und der beruflichen Qualifikationen, über welche eine Pflegefachperson verfügen muss, um diese Leistungen erbringen zu dürfen auf Gesetzesstufe erfolgen muss. Die KKA weist hingegen die im Gesetz vorgesehen Regelung zu einer gemeinsamen Anordnung wie in Art. 33 abs. 1bis lit. c KVG vorgesehen dezidiert zurück.
Die Auswirkungen der Vorlage sind sehr schwierig abzuschätzen, werden aber bei der Umsetzung grosse Konsequenzen für alle Akteure und Leitungserbringer zeitigen. Mit den vorgesehen Abgrenzungen und abschliessenden Zuständigkeiten von Pflegefachpersonen für bisher ärztliche Verantwortungsbereiche sind Konflikte vorprogrammiert und die von der Politik angestrebte Förderung integrierter Versorgungsmodelle doch zweifelhaft. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen bergen zudem nach Auffassung der KKA die Gefahr vermehrter staatlicher Steuerung sowie Regulierung, indem politische Gremien in den Ausführungsbedingungen ärztliche und pflegerische Massnahmen definieren.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision sollen Pflegefachpersonen (HF und FH) K3 ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer nach Art. 35 Abs. 2 KVG aufge-