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Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 43Fedlex · Rapporto sui risultati

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

~~ Thurgau"'~

Staatskanzlei Regierungsgebaude 8510 Frauenfeld

Standerat

Kommission für soziale Sicherheit

und Gesundheit SGK-S

Frau Liliane Maury Pasquier

Kommissionsprasidentin

3003 Bern

Frauenfeld, 17. November 2015

877

14.417 sPa. lv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Vernehmlassung

Sehr geehrte Frau Kommissionsprasidentin

Wir dan ken lhnen für die Mëglichkeit, in obiger Sache Stellung nehmen zu kënnen. Aus unserer Sicht sind folgende Bemerkungen anzubringen:

1. Revision von Art. 25a Abs. 5 KVG

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Anderung von Art. 25a Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu. Es wird damit eine sehr problematische Gesetzeslücke geschlossen . Langwierige Verfahren zur Klarung der Zustandigkeit fallen mit der Regelung, dass die Zustandigkeit unabhangig von einem allfalligen Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes in den Standortkanton des Heims immer beim Wohnsitz(kanton) vor Eintritt in ein Pflegeheim verbleibt, dahin.

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird verhindert, dass diejenigen Kantone oder Regionen, welche Angebote an Pflegeheimplatzen oder Spitexkapazitaten zur Verfügung stellen, benachteiligt werden, indem sie für alle Personen, welche diese Angebote nutzen, die Restfinanzierung zu tragen haben.

Die Regelung gleicht die Zustandigkeiten an die Spitalfinanzierung an: Die Kantone sind analog zur Spitalplanung gemass Art. 39 KVG zur Pflegeheimplanung verpflichtet. Sie sind verantwortlich, mit der Pflegeheimliste ein wirtschaftlich und qualitativ gutes, den Bedarf sicherndes Angebot für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons festzulegen. Die Wahl eines ausserkantonalen Pflegeheimes soli analog zur freien Spitalwahl soweit offen stehen, ais dass die ëffentliche Hand diejenigen Kosten zu übernehmen

Regierungsgebaude 8510 Frauenfeld T +41 58 345 5310 , F +41 58 345 5354 www.tg.ch