Rapporto esperti 2

Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

• Die Landpreise sanken nach der Inkraftsetzung über mehrere Jahre und

stabilisierten sich um die Jahrtausendwende auf 50 % (Luzern), 60 % (St. Gallen, Basel-Land) bis 70 % (Aargau, Waadt) der Werte von 1993. In Bergregionen waren die Preisveränderungen deutlich weniger ausgeprägt.

Gemäss Auskunft des Schweizerischen Bauernverbandes SBV sind die gehandelten Mengen an Kulturland in jüngerer Zeit konstant geblieben. Die Preise sind je nach Region konstant bis leicht steigend.

Die vom Gesetzgeber gewünschte spekulationsentziehende Wirkung des BGBB auf das Kulturland konnte somit teilweise erreicht werden, indem das Preisniveau sank und sich die Preise aufgrund der Vorgaben von Art. 66 BGBB stabilisierten. Die Preise für Kulturland liegen aber nach wie vor deutlich über dem Ertragswert. Das BGBB hatte aber auch zur Folge, dass nur wenig Kulturland zum Verkauf angeboten wird, der Markt für Kulturland ist in gewissen Regionen praktisch zum Erliegen gekommen. Da ein bedeutender Anteil des Verkehrswertes von Kulturland auf die Möglichkeit einer Aufwertung bei einer künftigen Einzonung zurückzuführen sein dürfte (vgl. Kapitel 2.3.3), wird heute an zentrumsnahen Lagen, wo eine Einzonung langfristig wahrscheinlicher ist, selten Kulturland zum Verkauf angeboten.

2.3.5 Einfluss von Subventionen

Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Boden wird in der Schweiz in Form von Direktzahlungen unterstützt. Art und Höhe regelt die Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13). Wird die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf die Maximierung der Subventionen ausgerichtet, kann bei Kulturland in der Talzone und Hügelzone ein Gesamtbeitrag von bis zu CHF 0.70 bis CHF 0.80/m ! und in den höheren Bergzonen ein solcher von bis zu CHF 1.- bis CHF 1.10/m ! resultieren. Der Wert durch Subventionen kann den eigentlichen landwirtschaftlichen Ertragswert somit deutlich übersteigen, liegt aber noch immer deutlich unter den heutigen Verkehrswerten. Dieser tiefere Betrag ergibt sich aus der Tabelle 3 über Direktzahlungsarten. Direktzahlungen dürften auf den Verkehrswert von Kulturland lediglich einen geringen Einfluss haben. Auch die Erwartung künftiger Erträge aus Direktzahlungen dürfte bei Handänderungen von Kulturland aufgrund der Höhe der Direktzahlungen von untergeordneter Bedeutung sein.

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