Rapporto esperti 2
Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine
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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
Flugplätze Abbildung 8: Zusammenstel-National- und Hauptstrassen lung der hängigen Fälle bei Eisenbahnen, Strassenbahnen den Eidgenössischen Schät-Gewässerkorrektion zungskommissionen nach Elektrische Leitungen Grund der Enteignung Wasserkraftwerke Stand Ende 2014
Seilbahnen Quelle: Bundesverwaltungsge-Andere öffentliche Bauten
r ic ht
Natur- und Heimatschutz
Militärische Anlagen
Fernmeldeanlagen
Schifffahrt
Rohrleitungen
400 800 12001600
5.2.3 Schätzung der betroffenen Flächen
Nachfolgend wird eine grobe Schätzung über die künftige Abdeckung des EntG
vorgenommen. In den Jahren 1985 bis 2009 sind jährlich schätzungsweise
120 Hektaren Landwirtschaftsland zur Realisierung von Infrastrukturanlagen
gebraucht worden, bei denen das EntG hätte Anwendung finden können. Darauf
aufbauend werden zwei Annahmen getroffen.
• In den nächsten Jahren beträgt der Kulturlandverlust zugunsten der Ver-
kehrsflächen noch zwei Drittel des Kulturlandverlustes in den Jahren
1 9 8 5 - 2 0 0 9 . "
• In drei Viertel der Fälle wird eine Enteignung in Betracht gezogen.
Mit diesen Annahmen ergäben sich jährlich ungefähr 60 Hektaren respektive
600'000 m an Kulturland, das basierend auf dem EntG für Infrastrukturprojekte
enteignet wird. Allerdings ist die Bandbreite dieser Schätzung hoch.
5.3 Bund
5.3.1 Personelles
Je nach Ausgestaltung ist es denkbar, dass mit der Motion Ritter die Eidgenössi-
schen Schätzungskommissionen in einer grösseren Anzahl nicht gütlicher Eini-
gungen die Preise festzusetzen haben. Hierzu gilt es anzumerken, dass die Mit-
glieder der Eidgenössischen Schätzungskommissionen keine Bundesangestellten
sind und deren Entschädigungen in der Regel die Enteigner bezahlen.
Wenn eine Partei mit der verfügten Entschädigung nicht einverstanden ist, kann
der Fall an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, deren Mitar-
beiter Bundesangestellte sind. Ein Weiterzug an das Bundesgericht ist selten.
Gemäss einer Recherche des Tagesanzeigers wurden in den vergangenen zehn
" Wie in Kapitel 2.2.2 ausgeführt dürfte die Anzahl Areale, welche der Bund enteignet, nicht weiter
zunehmen, einerseits da nicht so viele Infrastrukturprojekte auf der grünen Wiese in der Pipeline sind, und
andererseits weil dem Erhalt des Kulturlandes immer mehr Rechnung getragen wird.