Rapporto esperti 2
Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine
Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 41Fedlex · Rapporto esplicativo
Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
5 Auswirkungen der Motion
In diesem Kapitel werden die Auswirkungen der Motion Ritter gegenüber der heutigen Situation beschrieben. Dabei wird im ganzen Kapitel die Annahme unterstellt, dass die im Motionstext genannten Forderungen auch tatsächlich im EntG umgesetzt werden. Die zahlenmässigen Auswirkungen werden von zwei Parametern massgeblich bestimmt: Erstens um wieviel die durchschnittliche Entschädigungshöhe bei Enteignungen von Kulturland ansteigen würde. Und zweitens wieviel Landfläche überhaupt betroffen wäre.
5.1 Preis bei Enteignungen von Kulturland
Es stellt sich die Frage, um welchen Betrag mit der Motion Ritter die durchschnittliche Entschädigungshöhe bei Enteignungen von Kulturland ansteigen würde. Dazu können aus heutiger Perspektive keine präzisen Abschätzungen gemacht werden. Zu stark ist die Preisveränderung von der konkreten Umsetzung der Motion abhängig, wie die Preisspanne im fiktiven Anwendungsbeispiel der vorgeschlagenen Lageklassemethode illustriert. Dort bewegte sich der Landwert zwischen C H F 0 . 1 / m und CHF 4 5 5 . - / m , je nachdem ob die direkte Lageklassemethode für unbebautes Kulturland oder die direkte Lageklassemethode für Infrastrukturbauten angewendet wird.
Hinzu kommt, dass gemäss den rechtlichen Ausführungen eine verfassungskonforme Umsetzung der Motion dergestalt nicht möglich ist, dementsprechend kann auch nicht genau eingeschätzt werden, wie gross die Preisauswirkungen einer allfälligen verfassungskonformen Umsetzung sein würden. Entsprechend wäre die Bandbreite der möglichen Preisveränderungen so gross, dass eine Punktschätzung nicht zielführend erscheint. Folglich werden in den kommenden Ausführungen im Kapitel 5 keine Preisprognosen vorgenommen. Vielmehr werden einzelne Preisbeispiele zu reinen Illustrationszwecken verwendet.
5.2 Betroffene Flächen
Von allen Handänderungen von Grundstücken entfällt nur ein kleiner Teil auf formelle Enteignungen basierend auf dem EntG. Eine umfassende und einheitliche Statistik für die gesamte Schweiz existiert nicht. Allerdings geben detaillierte Statistiken aus dem Kanton Zürich sowie eine Zusammenstellung des Bundesverwaltungsgerichtes einen Einblick in die Grössenordnung der Anzahl auf das EntG gestützte Verfahren.