Rapporto esperti 2

Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine

Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 45Fedlex · Rapporto esplicativo

Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Jahren mehr als 75'000 Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. In derselben Zeit kam es am Bundesverwaltungsgericht in 220 Fällen zum Rechtsstreit wegen einer geplanten Enteignung.20

Nur falls aufgrund der Motion Ritter deutlich mehr Fälle an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, könnte die Arbeitsbelastung am Bundesverwaltungsgericht signifikant zunehmen. Eine Aufwandserhöhung bei der Festlegung der Entschädigungshöhe durch die Motion Ritter hätte aber kaum einen signifikanten Einfluss, weil das Bundesverwaltungsgericht Zurückhaltung bei der Anpassung der von der lokalen Schätzungskommission festgesetzten Entschädigungshöhe übt.

5.3.2 Steuereinnahmen

Die Motion Ritter könnte zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen führen, die von Landwirten, welche durch die Enteignung einen Grundstücksgewinn erzielen, entrichtet werden.

Handkehrum dürften die höheren Kosten für die Enteigner zu leichten Reduktionen bei anderen Ausgaben führen, weil die Ressourcen limitiert sind. Aufgrund der davon negativ betroffenen volkswirtschaftlichen Entwicklung könnten sich indirekt auch gewisse Einbussen bei den Steuereinnahmen einstellen.

5.4 Enteignete

Eine Enteignung kann die wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Landwirtes massgeblich einschränken. Doch auf solche betriebliche Restriktionen durch eine Enteignung hat die Motion Ritter keinen Einfluss. Denn erstens kann die schlechtere Nutzbarkeit des verbleibenden Grundstücks nach geltendem Recht bereits entschädigt werden. Und zweitens sind die Auswirkungen rein finanzieller Natur über die Entschädigungshöhe bei einer Enteignung.

Ein fiktives Beispiel gibt einen Einblick: Falls nach der Motion ein Quadratmeter Kulturland mit CHF 30.-/m2 anstatt mit CHF 5.-/m2 im Enteignungsfall entschädigt wird, dann würde ein Bauernbetrieb mit durchschnittlicher Grösse von 20 ha Kulturland, von dem ein Fünftel des Grundstückes enteignet wird, mit CHF 1'200'000.- anstatt CHF 200'000.- entschädigt werden. Für viele Landwirte bedeutet ein Entschädigungsanstieg um CHF 1 Mio. eine substantielle finanzielle Besserstellung.

5.5 Enteigner

Die Motion würde dazu führen, dass Körperschaften, welche nach dem EntG Infrastrukturen erstellen, einen höheren Preis für den Landerwerb bezahlen müs-

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/So-viele-Schweizer-wurden enteignet/story/ 13951916

43 Wüest & Partner