Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 139Fedlex · Rapporto sui risultati
Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
hoheitlichem Auftrag Mobilitätsdienstleistungen erbringen, also im öffentlichen Verkehr. Sie trifft aus Sicht der Wirtschaft hingegen dort nicht zu, wo private Unternehmen oder Einzelpersonen mit eigenen Fahrzeugen unterwegs sind.
GR, SG, SH, TG: Internationale Vernetzung ist sicherzustellen. Schnittstellen mit dem Ausland müssen definiert werden (d.h. Mobilitätsdaten sollen in grenzüberschreitenden Räumen verfügbar sein).
JU : Il s'agit toutefois de clarifier quelles données doivent impérativement être disponibles pour atteindre les objectifs visés ainsi que le lien à établir entre elles.
PRO VELO: Il ne faut pas oublier que le réseau cyclable ne peut pas juste être transposé au réseau routier pour les véhicules motorisés. Tous comme le réseau pédestre d'ailleurs. Le réseau cyclable est à considérer à part entière dans la MODI, en particulier dans le Réseau des transports CH.
Sì - «Purché l'applicazione e l’impiego siano appropriati e chiaramente definiti.»
ASP: Wichtig ist primär eine einfache, zielführende Verwendbarkeit.
FRS: Wichtig, dass nichtdiskriminierender Zugang.
MOVI+ : Le partage d’informations ne peut que simplifier le bon fonctionnement des transports et de la mobilité. Dans un contexte de mobilité en évolution rapide et en phase d’accélération (véhicules autonomes, trottinettes et vélos électriques performants, shared transport, …) la pertinence d’une infrastructure comparable à la route ou au rail pose des questions (complexité, inertie, poids, …). Ce d’autant plus quand la mobilité passe progressivement en mains privées et que la maitrise de la donnée représente de plus en plus un avantage concurrentiel.
Il convient donc de soutenir cette infrastructure tout en portant une attention extrême sur sa bonne réalisation.
Swiss Data Alliance, Travail.Suisse: Wichtig, Überschneidungen zu vermeiden – Grosses Diskussionspotential zwischen den unterschiedlichen Akteuren.
vbl: Gemäss Vernehmlassungsvorlage obliegt die Konsolidierung und Qualitätssicherung entweder der Betreiberorganisation oder «Dritter» oder gar den Datenlieferanten. Wir sehen hier die Pflicht klar bei der Betreiberorganisation von NADIM selbst oder bei den jeweiligen Bundesämtern entsprechend der Daten der verschiedenen Branchen. Nur so kann die Qualität für alle Branchen gewährleistet werden. Für die Daten des öffentlichen Verkehrs kann und soll diese Aufgabe sinnvollerweise bei SBB SKI, im Rahmen des Systemführerschafts-Auftrages des BAV angesiedelt sein. In der Vernehmlassungsvorlage wird nicht darauf eingegangen, welche Arten von Mobilitätsdaten für ein optimales Funktionieren der Mobilität eingeliefert werden müssen.
Die Mobilitätsdaten des öffentlichen Verkehrs erfüllen bereits heute einen sehr hohen Standard. Lediglich fehlen Echtzeitinformationen vornehmlich der Schiff- und Seilbahnbranche oder von Ersatzverkehren. Zudem fehlen einige fachliche Standards (wie unter Punkt 1 erwähnt) zu Anschlussgüte, Anschlussstatus in Echtzeit oder Routings (bspw. barrierefreies Umsteigen etc.). In Hauptverkehrszeiten ist der öffentliche Verkehr auf Hauptachsen bereits heute an den Belastungsgrenzen. Mit einer funktionierenden MODI ist es absehbar, dass der öffentliche Verkehr gegenüber anderen Mobilitätsanbietern oder Verkehrsmittel(trägern) Fahrgäste verlieren wird. Es bedarf daher bezüglich Abgeltungen und Ausschreibungen unbedingt ein Austausch mit den Behörden und Bestellern.
VöV: Die NADIM darf nicht mit zusätzlichen Diensten und Funktionen, insbesondere mit Vertriebsfunktionalitäten ergänzt werden.
139/284 BAV-D-318B3401/238