Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

zeigt wurde. Bei einer solchen Ergänzung ist zudem sicherzustellen, dass die gleichen Anforderungen wie bei der NADIM (vgl. Ziff. 4.1.9.1 erl. Bericht) umgesetzt werden, um eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Marktteilnehmer zu verhindern.

SÌ - Altre osservazioni

CH++: Der Auftrag der MDA muss breiter auf die Kuratierung von Datenräumen und digitalen Infrastrukturen ausgelegt sein; die a-priori-Eingrenzung der Bundesanstalt auf Mobilität ist aus diesem Blickwinkel heraus nur bedingt ausreichend.

Argomenti dei contrari

NO - «È troppo presto per definire eventuali estensioni. È una possibilità che può essere esaminata in un secondo momento.»

economiesuisse, cvci, Die Arbeitgeber, Swiss, VFAS: Die Ambition ist im Moment hoch genug

– man sollte sich darauf konzentrieren und diese Ambition möglichst gut erfüllen. Weitere Anwendungen müssen fallweise betrachtet werden. Die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft muss dabei im Blickfeld bleiben.

NE : Si ces extensions ne peuvent pas être intégrées dans la NADIM ou le Réseau des transports CH, alors une extension ultérieure et ciblée de MODI paraît pertinent.

ZG: Wenn noch nicht klar ist, welche Elemente dies sind und ob sie nicht in NADIM oder in das CH-Transportnetz integriert werden können, ist es sinnvoller, MODIG später gezielt auf diese Elemente auszuweiten.

NO - «La flessibilità può essere assicurata da organizzazioni private.»

sgv: Um die angestrebten Ziele zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung der MODI zwar notwendig. Allerdings muss auch diese Aufgabe durch eine private Organisation übernommen werden.

NO - «Occorre ancora lavorare alle definizioni.»

ASP: Was sind zusätzliche Bestandteile? Der Umfang der «Kerndaten» und auch mögliche Entwicklungen müssen näher definiert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden viele Eventualitäten abgedeckt, was einen sehr grossen Spielraum für die Weiterentwicklung der Mobilitätsdatenanstalt (MDA) und auch der NaDIM zulässt. Dies scheint für die Erstellung und für das Betreiben einer Infrastruktur überdimensioniert. Auf jeden Fall sollte die zur Verfügung gestellte Dateninfrastruktur die Erweiterung mit Daten jeglicher Art ermöglichen können.

TG: Art. 4 Abs. 3 MODIG ist zu unbestimmt formuliert und kann für die im erläuternden Bericht erwähnten möglichen weiteren Bestandteile nicht als Delegationsnorm genügen (z.B. für die Verkehrsdatenplattform Strasse, die den Austausch von Verkehrsdaten zum gesamten Individualverkehr sicherstellen soll; Ziff. 4.1.10.3). In den Unterlagen wird die Dienststellendokumentation (DiDok) nicht erwähnt. Wir gehen davon aus, dass diese Daten ebenfalls in die neue Datenbank integriert würden.

154/284 BAV-D-318B3401/238